Das Jugendschutzgesetz sollte unbedingt beachten werden
- In Holland gibt es, wie auch hier in Deutschland, ein Jugendschutzgesetz, welches bestimmte Regelungen für den Aufenthalt oder den Verzehr von Alkohol regelt.
- Grundsätzlich ist es so, dass Sie vom Gesetz her als bis zum 18. Lebensjahr als minderjährig gelten und ab dem 18. Lebensjahr als Erwachsener.
- In Holland sieht dies folgendermaßen aus: Von dem 1. bis zum 12. Lebensjahr zählen Sie als Kind. Jugendlicher sind Sie im Alter von 12 bis 18 Jahren. Zudem kennt das holländische Recht noch die jungen Erwachsenen, die ein Alter von 18 bis 25 aufweisen.
Die Regelungen gelten in Holland
- Grundsätzlich dürfen sich Minderjährige, auch ohne die Eltern, an öffentlichen Plätzen aufhalten. Jedoch ab einer gewissen Zeit sollten die minderjährigen Kinder sich wieder bei den Eltern befinden (so ab 21 Uhr), da ansonsten die Polizei dies übernehmen wird.
- Auch für Gaststätten gibt es so weit keine Beschränkungen, sodass Sie sich mit Ihren Kindern auch zusammen dort aufhalten dürfen.
- Eine andere Regelung gilt für eine Bar oder eine Diskothek. Unter 16-Jährige dürfen sich dort nicht allein aufhalten, nur wenn sie von den Eltern begleitet werden.
- Ab 16 Jahren ist dies grundsätzlich möglich, hier gilt jedoch das Alkoholverbot zu beachten, das grundsätzlich erst im Alter von 18 bis 21 Jahren erlaubt, Alkohol auszuschenken.
- Was den Alkoholverkauf betrifft, so sind hier auch einige Einschränkungen zu beachten. Es darf kein Alkohol, der einen Alkoholgehalt von mehr als 15% aufweist, an unter 18-Jährige verkauft werden. Dagegen ist der Verkauf von Bier ab dem 16. Lebensjahr bereits erlaubt.
- Auch dürfen Minderjährige keine Spielhallen betreten, dies ist verboten. Der Besuch ist hier erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Sie sollten sich daher an das in Holland geltende Jugendschutzgesetz halten, da dies sonst, wie auch hier, strafrechtlich verfolgt wird.
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