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Schwerbeschädigung - Begriffsdefinition

Dieses Zeichen weist auf behindertengerechte Bedingungen hin.
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Haben Sie eine chronische Erkrankung und überlegen Sie einen Antrag auf Schwerbeschädigung oder Schwerbehinderung zu stellen? Inwiefern unterscheiden sich Schwerbeschädigung und Schwerbehinderung voneinander?

Was man unter Schwerbeschädigung versteht

  • Die Begriffe Schwerbeschädigung und Schwerbehinderung werden oft synonym verwendet. Dabei handelt es sich hier ganz und gar nicht um das Gleiche.
  • Zwar kommt es bei Schwerbeschädigung und Schwerbehinderung darauf an, dass die Erwerbsfähigkeit um mindestens 50% nicht nur vorübergehend gemindert ist.
  • Für eine Anerkennung als Schwerbeschädigung kommt aber nur ein bestimmter Personenkreis in Betracht. Dabei handelt es sich vor allem um Soldaten und Kriegsopfer.
  • Die Anerkennung als Schwerbeschädigte ist in folgenden Gesetzen geregelt: dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Opferentschädigungsgesetz und dem Zivildienstgesetz.
  • Außerdem kann eine Schwerbeschädigung auch als Folge von Impfschäden anerkannt werden.
  • Alle anderen Personen mit einer um mindestens 50% geminderten Erwerbsfähigkeit können einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das SGB IX.
  • Bei anerkannter Schwerbehinderung erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.

Welche Hilfen Schwerbeschädigte in Anspruch nehmen können

  • Schwerbeschädigte Personen erhalten eine Ausgleichsrente und steuerliche Vergünstigungen.
  • Außerdem haben Sie Anspruch auf Maßnahmen zur Eingliederung.
  • Ähnlich sieht es bei Schwerbehinderung aus. Zusätzlich haben Schwerbehinderte besonderen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, das Recht auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz, mehr Urlaubstage und einen steuerlichen Freibetrag.
  • Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man verschiedene Vorteile erlangen, wie kostenlose Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder geringe Wartezeiten bei Behördengängen.
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