Was Sie benötigen
- Schwerbehindertenausweis
Falls der Grad Ihrer Behinderung mehr als 50 % beträgt, wird Ihnen von der zuständigen Behörde auf Antrag ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Dadurch genießen Sie einige Vorteile. Bei einer Bewerbung kann eine Schwerbehinderung aber auch von Nachteil sein. Deshalb brauchen Sie sie im Grunde genommen auch nicht angeben.
Schwerbehinderung nicht immer angeben
- Insbesondere bei Onlinebewerbungen gibt es oftmals Felder, in denen Sie angeben sollen, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Diese Angabe brauchen Sie aber laut Diskriminierungsgesetz nicht wahrheitsgemäß zu machen. Selbst dann, wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt, können Sie getrost „Nein“ ankreuzen.
- Es gibt natürlich auch Ausnahmen. Diese liegen vor, wenn Ihre Schwerbehinderung die Ausübung der geforderten Tätigkeit stark einschränkt, oder sogar völlig unmöglich macht.
- Beispielsweise könnten Sie Ihre Schwerbehinderung nicht verschweigen, wenn Sie sich als Schornsteinfeger bewerben, obwohl Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Hätten Sie aber beispielsweise einen Herzfehler, bräuchten Sie diesen in der Bewerbung nicht angeben. Eine derartige Schwerbehinderung hätte ja nichts mit der Ausübung des Berufs zu tun.
In der Bewerbung ehrlich sein
- Mitunter lohnt es sich aber, dass Sie Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um einen Arbeitsplatz handelt, der explizit als Behindertenarbeitsplatz ausgewiesen wurde.
- In dem Fall hätten Sie durch Ihre Schwerbehinderung erhebliche Vorteile. Ihnen stehen dann 6 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr zu. Des Weiteren genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz.
- Diese Vorteile stehen Ihnen aber meistens nur in größeren Betrieben oder in Behörden zur Verfügung. Für Kleinunternehmer sind die zusätzlichen Kosten, die für einen Arbeitsplatz für Behinderte anfallen, viel zu hoch.
Ob Sie nun Ihre Schwerbehinderung in einer Bewerbung angeben müssen, hängt jeweils vom individuellen Fall ab. Sie sollten auf jeden Fall umsichtig und gewissenhaft sein, bei allen Angaben, die Sie zu Ihrer Person machen.
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