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Früher in Rente bei Schwerbehinderung - das sollten Sie beachten

Inhaltsverzeichnis

Mit Schwerbehinderung früher in Rente gehen
Mit Schwerbehinderung früher in Rente gehen
Eine schwerbehinderte Person kann in der Regel nicht mehr der täglichen Arbeit nachgehen. Sie haben daher einen Anspruch auf Altersvorsorge und können bei einer vorliegenden Schwerbehinderung früher in Rente gehen. Beachten Sie hierzu einige Hinweise.

Was Sie benötigen

  • Arbeitsstelle
  • Behindertenausweis

So gehen Sie früher in Rente bei Schwerbehinderung

Beachten Sie stets, dass eine Behinderung erst dann eine Schwerbehinderung ist, wenn Sie mindestens 50 % aufweist. 

  • Als Person mit einer Schwerbehinderung erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Falls dies nicht bereits geschehen ist, sollten Sie so einen Ausweis beantragen. Sie haben mit der nachgewiesenen Schwerbehinderung einen Anspruch, früher in Rente zu gehen. Gesetzlich normiert ist dies in § 236a SGB VI (Sozialgesetzbuch VI).  
  • Denken Sie daran, wenn Ihre Geburt zwischen dem 1. Januar 1952 und dem 31. Dezember 1963 liegt, ist Ihr reguläres Renteneintrittsalter 65 Jahre. Wer danach geboren ist, hatte früher das reguläre Eintrittsalter 60, dieses ist auf 62 angehoben worden. Sie können daher mit einer Schwerbehinderung regulär ab dem 62. Lebensjahr in Rente gehen. Ihr Rentenabschlag beläuft sich, wenn Sie mit 62 Jahren in Rente gehen, auf 10,8 %.
  • Sind Sie dagegen vor dem 31. Dezember 1951 geboren worden, so ist für eine Rente mit Schwerbehinderung die Altersgrenze von 63 Jahren ausschlaggebend.
  • Wenden Sie sich mindestens sechs Monate vor Rentenantritt an die Rentenversicherung und beantragen Sie, in Rente zu gehen.
  • Sobald Sie den Bescheid der Rentenversicherung erhalten haben, teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mit.

Wissenswertes über die Rente mit Schwerbehinderung

Liegt eine Schwerbehinderung vor, können Sie unter Umständen eine abschlagsfreie Rente erhalten.

  • Hierzu sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis vorzeigen können.
  • Weiterhin müssten Sie das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 35 Jahre auf die Rentenzahlung gewartet haben. Sie müssen dann noch Ihr Beschäftigungsverhältnis aufgegeben haben oder ausschließlich Einkünfte im Rahmen der gesetzlichen Hinzuverdienstmöglichkeiten erhalten.
  • Klären Sie dies mit Ihrer Rentenversicherung und stellen Sie die nötigen Belege zur Bearbeitung zur Verfügung, wenn Sie mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen wollen.

Sie sollten es frühzeitig vorbereiten, wenn Sie früher in Rente gehen wollen.

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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