Was Sie benötigen
- Schwerbehindertenausweis
Das Steuerrecht gewährt Ihnen als Behinderten pauschale Freibeträge zum Ausgleich Ihrer körperlichen Beeinträchtigungen.
Schwerbehindertenfreibetrag ist behinderungsabhängig
- Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad Ihrer Behinderung.
- Ihre Behinderung muss mindestens 25 % betragen.
- Der Pauschbetrag beträgt bei einem Behinderungsgrad von 25 - 34 % 310 € und steigert sich auf 1420 € bei einem Behinderungsgrad von 95 - 100 %.
- Sind Sie blind oder hilflos, beträgt der Pauschbetrag sogar 3700 €.
- Das Steuerrecht unterscheidet sich minderbehinderten und schwerbehinderten Person.
Behinderungsgrad bei Minderbehinderten
- Minderbehindert sind Sie, wenn die Behinderung im Laufe Ihres Lebens eingetreten ist (Unfall, Infektion) oder von Geburt an vorhanden war.
- Bis zu einem Behinderungsgrad von 50 % erhalten Sie eine Steuerermäßigung aber nur, wenn Sie wegen dieser Behinderung einen Anspruch auf Rente besitzen (Berufsunfallversicherung) und die Behinderung zu einer dauerhaften Einbuße Ihrer körperlichen Beweglichkeit führt oder auf einer typischen Berufserkrankung beruht.
- Zum Nachweis Ihrer Behinderung dient die Bescheinigung des Versorgungsamtes oder Ihr Rentenbescheid.
Schwerbehinderung erst ab 50 %
- Schwerbehindert sind Sie ab einem Behinderungsgrad von 50 %. Unter Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises gewährt Ihnen das Finanzamt den steuerlichen Pauschbetrag als Schwerbehindertenfreibetrag.
- Sie können sich Ihren persönlichen Schwerbehindertenfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Machen Sie zusätzliche Aufwendungen geltend
- Beachten Sie, dass die Pauschbeträge nur die typischen Mehraufwendungen abdecken, die durch Ihre Behinderung entstehen. Zusätzliche Aufwendungen für ein behindertengerechtes Bad, den Führerschein, die Ausstattung Ihres Fahrzeuges oder Aufwendungen für eine Begleitperson können Sie einzelnen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
- Ihren Schwerbehindertenfreibetrag tragen Sie im Hauptformular Ihrer Einkommensteuererklärung in den Zeilen 61 ff ein.
- Sind Sie blind oder pflegebedürftig, tragen Sie in das Kästchen als Grad der Behinderung die Zahl 300 ein und erhalten damit den maximalen Pauschbetrag. Achten Sie darauf, dass Sie in diesem Fall tatsächlich auch 3700 € und nicht nur 1420 € (100 % Behinderung) im Steuerbescheid angerechnet bekommen.
- Auch als Rentner werden sie steuerlich entlastet, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen (Rente, Mieteinnahmen, ausländische Kapitaleinkünfte) über 8004 €/16.008 € (ledig/verheiratet) liegt (Stand 2012).
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