Was Sie benötigen
- Schwerbehindertenausweis
Aufwendungen, die behinderten Menschen infolge ihrer Behinderung entstehen, werden im Steuerrecht berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen nicht durch die Krankenversicherung ersetzt werden. Im Steuerrecht können sie als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.
So nutzen Sie Ihre Behinderung steuerlich
- Im Schwerbehindertenrecht werden Pauschbeträge bei der Einkommens- und Lohnsteuer berücksichtigt. Sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen und bringen so steuerliche Vorteile. Eine zumutbare Eigenbelastung, die bei außergewöhnlichen Belastungen regelmäßig berücksichtigt wird, wird nicht angerechnet.
- Die Pauschbeträge bestimmen sich nach den Stufen 1 - 8. Jede Stufe repräsentiert einen bestimmten Grad der Behinderung, der mit einem entsprechenden Jahrespauschbetrag steuermindernd zur Wirkung kommt.
- Lassen Sie sich den GdB als Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen oder machen Sie ihn in der Einkommenssteuererklärung geltend.
GdB 70 erfordert Schwerbehindertenausweis
- Bei einem GdB von 70 % ist die Stufe 5 maßgebend. Die Stufe 5 geht von einem Behinderungsgrad von 65 - 70 % aus.
- Der Jahrespauschbetrag beträgt 890 € oder 74,17 € im Monat (Stand August 2012).
- Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Behinderungsgrad von GdB 70 mit einem Schwerbehindertenausweis nachweisen.
- Erhöht oder ermäßigt sich der GdB im Laufe des Jahres, ist jeweils der Pauschbetrag nach dem höchsten GdB des jeweiligen Jahres maßgebend.
- Wird der Behinderungsgrad erst im Laufe eines Jahres festgestellt, gilt ebenfalls der Jahrespauschbetrag. Es erfolgt keine zeitanteilige Kürzung.
Blinde und Hilflose haben zusätzliche Vorteile
- Sind Sie blind oder dauerhaft hilflos, erhöht sich der Jahrespauschbetrag auf 3700 €.
- Die Feststellung Ihres Behinderungsgrades ist für das Finanzamt bindend. Das Finanzamt hat keine eigene Beurteilungskompetenz und muss die steuerlichen Vorteile gewähren.
- Über den Pauschbetrag hinaus können Sie außerordentliche Krankheitskosten, den Pflegepauschbetrag, Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, private Kfz-Kosten und einen erhöhten Kilometersatz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen.
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