Der Begriff "Schwarze Vermieterliste" ist nicht einheitlich definiert. Lässt eine Betrachtung von zwei Seiten (Mieter und Vermieter) zu. Für Mieter wäre das wohl eine Liste mit Vermietern, bei denen sie sich schlecht behandelt fühlten. In der Praxis ist lediglich die Liste der Vermieter über Mietschuldner anzutreffen.
Vermieterliste - eine Datensammlung über Mieter
Während professionelle Vermieter mit größerem Wohnungsbestand eine statistische Mietausfallquote von um die fünf Prozent einkalkulieren, kann sich der private Vermieter eigentlich keinen Mietausfall leisten. Das gilt besonders für den Fall, dass noch Kredite abzuzahlen sind.
- Wer sich vor Mietprellern schützen möchte, muss bereits beim Vermieten genau prüfen. Schuldnerverzeichnisse oder Bonitätsauskunft geben nur bedingt notwendige Auskünfte. Jemand, der sich in eine Wohnung einmietet, aber keine Miete zahlen will, macht sich des Betruges strafbar. Als Vermieter haben Sie kaum etwas davon.
- Besser Sie vermieten gleich an den Richtigen. Hilfe bieten Ihnen dabei Immobilien-Büros, die potenzielle Mieter auf Auffälligkeiten gründlich checken. Einige erfassen Mietnomaden in einer "Schwarzen Liste für Vermieter".
- Bei der Erstellung einer Datenbank über Mieter, beispielsweise genannt "Schwarze Vermieterliste", werden Daten gesammelt und verarbeitet. Im Sinne des Grundrechts und Datenschutzes stellt sich die Frage, welche Rechte soll man höher bewerten? Ist es das Eigentum des Vermieters oder der Mieter als Person? In beiden Fällen liegt Grundrechtscharakter vor.
- Ein Vermieter ist gemäß Bundesdatenschutzgesetz die maßgebliche Stelle für die Daten seiner Mieter. Verarbeiten darf er sie zur Durchführung eines rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses (Mietvertragsverhältnis). Wird das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund beendet, dann entfällt unter normalen Umständen die Möglichkeit zur Datenverarbeitung.
Schwarze Liste - Vorhandensein objektiver Negativmerkmale
Während es keine schwarze Liste über Vermieter gibt, werden gerichtlich verurteilte Mietschuldner und Mietnomaden mitunter in speziellen Datensammlungen erfasst.
- Gegen eine Online-Warndatei, Online-Mietercheck oder "Schwarze Vermieterliste" haben Datenschützer bei entsprechender Vorgehensweise keine Einwände. Maßgeblich für die Datei sind ausschließlich "objektive Negativmerkmale". Eine Mieternennung darf nur erfolgen, wenn gerichtliche Entscheidungen vorliegen. Dazu gehört ein rechtskräftiges Urteil bei Mietstreitigkeiten oder ein Vollstreckungsbescheid wegen Mietschulden.
- Vermieter müssen allerdings den Mieter bereits vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich (Merkblatt) darauf hinweisen, dass ein Vertragsbruch Konsequenzen (Eintrag in die Warndatei) hat. Einträge müssen nach drei Jahren entfernt werden. Betroffene dürfen Widerspruch einlegen und die Angaben jederzeit kostenfrei einsehen.
Sollte eine Liste über säumige Mieter nicht nach vorgenannten Grundsätzen aufgebaut sein, macht sich der Betreiber unter Umständen wegen Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten strafbar.
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