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Wohnungsbewerbungsbogen richtig ausfüllen

Vielleicht der Schlüssel Ihrer neuen Wohnung?
Vielleicht der Schlüssel Ihrer neuen Wohnung?
Wenn Sie umziehen möchten oder müssen, dann wird in aller Regel Ihr möglicher neuer Vermieter von Ihnen das Ausfüllen eines Wohnungsbewerbungsbogens erwarten - eine Selbstauskunft, mit deren Hilfe er abzuschätzen versucht, was für eine Art Mieter er sich voraussichtlich ins Haus holt. Dessen müssen Sie sich bewusst sein, denn mit großer Wahrscheinlichkeit werden Sie kopfschüttelnd über so manch einem entsprechenden Formular mit Vermieterfragen sitzen und sich fragen, ob das nicht bereits in Richtung "Verstoß gegen das Datenschutzgesetz" geht. Was so ein Vermieter nicht alles wissen will.

Zunächst müssen Sie sich auch über Folgendes im Klaren sein: Fragen darf der Vermieter Sie alles - und natürlich dürfen auch Sie entscheiden, worauf Sie wie antworten oder ob Sie es überhaupt tun. Nur ist hier der Vermieter klar im Vorteil, denn er muss niemandem seine Wohnung vermieten. Es ist allein seine Sache, ob Sie ihm als künftige Mieter gefallen oder auch nicht - und natürlich wird der Wohnungsbewerbungsbogen bzw. die Art Ihrer Antworten dazu nicht unwesentlich beitragen.

Was im Wohnungsbewerbungsbogen üblicherweise gefragt wird

  • Die Personalien - klar, denn der Vermieter muss wissen, mit wem und mit wievielen Mietern er es zu tun bekommt. Gleichzeitig dienen diese Angaben dem Kontakt und später dem Erstellen des Mietvertrages.
  • Dass ein Vermieter das monatliche Nettoeinkommen erfragt und über ein bestehendes oder nicht bestehendes Arbeitsverhältnis Bescheid wissen und Nachweise haben will, erscheint ebenfalls logisch, denn er muß ja über die voraussichtliche Zahlungsfähigkeit eines Mieters informiert sein.
  • Auch die Angabe des Vorvermieters und Informationen über eventuelle Mietrückstände ist üblich und nachzuvollziehen. Den Nachweis über Ihre Angaben dazu im Wohnungsbewerbungsbogen müssen Sie ohnehin durch eine Bestätigung Ihres Vormieters über Ihre Mietschuldenfreiheit erbringen.
  • Kopfschütteln bereitet Ihnen aber vielleicht die Frage nach der letzten Mietdauer und der Höhe Ihrer aktuellen Miete. Aber sicherlich haben Sie bereits von Mietnomaden gehört - die Frage, ob Sie womöglich ein solcher "Wanderer" sind, der seine Miete nicht zahlt und in kurzen Abständen seine Wohnungen wechselt - und seine Überlegung, ob Sie sich "seine" Miete im Vergleich zur vorigen überhaupt leisten können - das ist doch durchaus nachzuvollziehen.
  • Überhaupt sind alle Fragen, die mit der wahrscheinlichen Zahlungsfähigkeit zusammenhängen, aus Vermietersicht verständlich - und meist fallen die auch ziemlich detailliert aus. Natürlich sollte er dabei nicht zu sehr ins Detail gehen, aber verboten wie gesagt, sind solche Fragen (nach Mahnbescheiden, Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung z. B.) nicht.
  • Einen Überblick über Ihre Kreditwürdigkeit erhält der Vermieter ohnehin, denn in den meisten Vermietungsfällen wird heutzutage das Beibringen einer aktuellen Schufa-Eintragung verlangt bzw. die Genehmigung, bei der Schufa Informationen einzuholen.
  • Wenn Sie in der Vergangenheit immer ein ordentlicher Mieter waren und sind, dann empfinden Sie solches "Nachbohren" wahrscheinlich als ziemlich heftig - aber bedenken Sie dabei auch die berechtigten Vermieterinteressen. Funktionierende Mieter/Vermieter-Verhältnisse brauchen auch eine Vertrauensgrundlage, und Ihr Beitrag zum Aufbau dessen kann eigentlich nur eine wahrheitsgemäße Beantwortung solcher Fragen sein.
  • Sollten Sie übrigens nachweislich gelogen haben in Ihrem Wohnungsbewerbungsbogen, dann darf der Vermieter Sie jederzeit kündigen. Also seien Sie lieber ehrlich, was ja bei problemlosen frühreren Mietverhältnissen auch nicht schwierig sein dürfte.

Und selbst wenn es Probleme gab oder gibt, die einige der Fragen betreffen - Sind solche Probleme erklärlich und nachvollziehbar, dann sollten Sie dazu auch etwas sagen. Ein Umzug aus einer großen teuren in eine kleine preiswerte Wohnung muß ja nicht den Grund haben, dass Sie prinzipiell nicht zahlungsfähig sind, warum also nicht eine Begründung liefern? Ehrlichkeit jedenfalls kann eher ein gutes Verhältnis zueinander und Vertrauen schaffen als augenscheinliche Lügen oder Auslassungen. Und wie gesagt: Müssen muss der Vermieter nicht.

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