Alle Kategorien
Suche

Schulwechsel während des Schuljahres - was es dabei zu beachten gibt

Inhaltsverzeichnis

Mobbing- einer der Hauptgründe für einen Schulwechsel während dem Jahr
Mobbing- einer der Hauptgründe für einen Schulwechsel während dem Jahr
Schlecht ausgewogene Klassenverbände, Hänseleien und Mobbing scheinen in deutschen Schulen mittlerweile den Alltag zu bestimmen. Doch nicht jeder will sich einfach so damit abfinden. Neben Umzug und abfallenden Leistungen ist Mobbing einer der Hauptgründe, die Eltern dazu bringen, ihre Kinder kurzfristig von der Schule zu nehmen. Doch was, wenn das Schuljahr noch gar nicht um ist? Ein Schulwechsel ist dann zwar möglich, jedoch gilt es einige Dinge zu beachten.

Bundeslandinternes Schulgesetz als Problem für den Schulwechsel

  • Da in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Schulgesetzesregelungen gelten, scheint es zunächst schwierig, allgemein gültige Grundsätze für einen Schulwechsel im Schuljahr festzuhalten.
  • Was aber fest steht ist die Tatsache, dass nicht nur unterschiedliches Schulgesetz in den einzelnen Bundesländern gilt, es werden auch unterschiedliche Lehrpläne erstellt. Daher sollten Sie vor allem bei bundeslandübergreifenden Schulwechseln wegen Umzug damit rechnen, dass Ihr Kind dem neuen Lehrplan hinterherhängt. Meist werden Schulwechsler in Folge dessen eine Klasse zurückgestuft, wobei eine Unterforderung durch den neuen Lehrplan eher selten scheint, jedoch genauso zu einer Einstufung in eine höhere Klasse führen kann.

Aktuelle vs. zukünftige Schule

  • In einigen Bundesländern gilt ein Veto- Recht, das die Zustimmung der aktuellen Schule des Schulwechslers fordert, um ihn an einer neuen Schule einzuschreiben. Dabei müssen Sie den Direktor der alten Schule Ihres Kindes kontaktieren und Erklärungen für Ihre Entscheidung erbringen. Falls der Direktor sein Veto einlegt, wird die neue Schule Ihr Kind nicht annehmen können, weil das Schulgesetz es verbietet.
  • In Bundesländern ohne Veto- Recht, müssen Sie sich dagegen nur mit dem Leiter der neuen Schule aueinandersetzen und dessen Zustimmung für den Schulwechsel einholen.
  • Grundsätzlich sollte Ihnen bei jedem Schulwechsel klar sein, dass der neue Direktor das Zwischenzeugnis des Schulwechslers in die Endbenotung aufnimmt, obgleich die Zwischennoten nicht an seiner Schule erworben worden sind.
  • Existiert aus bundeslandinternen Gründen kein Zwischenzeugnis oder haben Sie Ihr Kind einfach vor der Vergabe der Zwischenzeugnisse aus der Schule genommen, sollten Sie sich an den Direktor der alten Schule wenden und ein Abgangszeugnis anfordern. Auf ein Abschlußzeugnis an der alten Schule hat der Schulwechsler juristisch gesehen kein Recht, so dass auch kein neuer Schuldirektor ein solches vom Schulwechsler fordern darf.

Mobbing vs. Spengelpflicht bei Schulwechsel

  • Sollten Sie- abgesehen von dem Schulwechsel in Folge eines Umzugs- ? vorhaben, Ihr Kind auf eine neue Grundschule zu schicken, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf die Versetzung Ihres Sprößlings stellen, der einen triftigen Grund für den Wechsel beinhaltet.
  • Während für deutsche Gymnasien eine Schulwahlfreiheit besteht, gilt in Grund- und Hauptschulen meist die sogenannte "Spengelpflicht", durch die es eher schwierig scheint, ein Kind mitten im Schuljahr umzumelden, weil die Relation von Wohnort und Schule in Schulbezirken kommunal geregelt ist.  
  • Im Hauptaugenmerk der Versetzung muss hierbei das Kindeswohl stehen und das Gesetz gibt sogar vor, es müsse ein Fall von "unzumutbarer Härte" vorliegen, um ein Grundschulkind aus einem Schulbezirk zu versetzen. In Fällen wie Mobbing jedoch, wird Ihr Antrag mit Sicherheit angenommen werden, um Ihr Kind vor weiteren Übergriffen zu schützen.

Informationsstellen für den Schulwechsel während des Schuljahres

  • Noch bevor Ihr Kind gewechselt hat, sollten Sie sich im Sekreteriat der alten und der neuen Schule Informationen zum Schulwechsel beschaffen, um auch über schulinterne oder landkreisabhängige Besonderheiten des Wechsels im Bilde zu sein.
  • Im Zweifelsfall können auch Anwälte Ihnen Ratschläge bezüglich des geltenden Schulrechts geben. Um Ihrem Kind den Einstieg in die neue Schulgemeinde zu erleichtern, könnten Sie eventuell Probetage oder Treffen mit den zukünftigen Lehrern vereinbaren.

Ihr wohl bedeutenstes Augenmerk bei einem Schulwechsel während des Jahres sollte letztendlich aber wirklich klar darauf liegen, Ihrem Sprößling die Angst vor der bevorstehenden Veränderung zu nehmen.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
Teilen: