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Schneeräumpflicht sonntags - darauf sollten Sie achten

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Schneeräumen als Sport begreifen
Schneeräumen als Sport begreifen © www.aktive-rentner.de / Pixelio
Schneeräumen ist lästig, aber Bürgerpflicht. Die Schneeräumpflicht besteht auch sonntags. Allerdings ist sie nicht einheitlich geregelt. Um Ihrer Räumpflicht Genüge zu tun, sollten Sie wissen, was zu tun ist.

Was Sie benötigen

  • Schneeschaufel
  • kommunale Satzung

Wenn es um die Schneeräumpflicht geht, ist es wie so oft im Leben: Den Letzten beißen die Hunde. In den Straßengesetzen der Länder wird die Schneeräumpflicht den Gemeinden auferlegt, die diese wiederum durch eine Gemeindesatzung auf den jeweiligen Anlieger des Grundstücks übertragen. Der Anleger und Eigentümer des Grundstücks überträgt die Räumpflicht, wenn er sein Objekt vermietet hat, dann regelmäßig auf den oder die Mieter.

Auch sonntags müssen Sie räumen

  • Wenn Sie genau wissen wollen, zu welchen Zeiten Sie den Schnee räumen oder bei Glatteis streuen müssen, müssen Sie die Gemeindesatzung Ihres Wohnortes einsehen oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
  • Meistens ist die Schneeräumpflicht so geregelt, dass Sie an Werktagen in der Zeit von morgens 7:00 Uhr bis abends 20:30 Uhr Schnee räumen müssen.
  • An Sonntagen besteht die Räumpflicht meist erst ab 8:00 Uhr, dann aber auch bis 20.30 Uhr. In Koblenz beispielsweise muss an Sonntagen oder Feiertagen erst ab 9:00 Uhr morgens geräumt werden.
  • Allgemein gilt, dass Sie während der üblichen Verkehrszeiten räumen müssen. Da dieser Zeitbegriff relativ ist, wird er regelmäßig mit bestimmten Uhrzeitangaben konkretisiert.
  • Sie müssen dabei den Schnee so räumen, dass die Spur breit genug ist, um Fußgängern die gefahrlose Benutzung des Gehweges zu ermöglichen.
  • Sie müssen, zumindest werktags, auch die Zugänge zu Ihrem Grundstück freihalten. Da Sie sonntags wieder Briefträger noch Zeitungsbote erwarten, dürfen Sie die Anforderungen sicherlich etwas herunterschrauben.

Spurbreite am Verkehrsaufkommen ausrichten

  • Die Spurbreite ist aber auch davon abhängig, wie viele Fußgänger den Gehweg benutzen. Je höher das Fußgängeraufkommen ist, desto mehr Fläche müssen Sie verfügbar halten.
  • Es genügt auch nicht, wenn Sie den Schnee sonntags nur morgens einmalig beseitigen und die Gehwege dann wieder erneut zuschneien. Sie müssen regelmäßig über den gesamten Tag hinweg räumen und die Gehwege freihalten.

Schneeräumpflicht ist Verkehrssicherungspflicht

  • Sollten Sie infolge von Krankheit, hohem Alter oder sonstiger Gebrechen gehindert sein, Ihrer Schneeräumpflicht nachzukommen, müssen Sie selbst für eine Vertretung sorgen.
  • Bedenken Sie, dass Sie sich schadensersatzpflichtig machen, wenn Sie nicht räumen und ein Fußgänger zu Fall kommt. Ihnen obliegt auch sonntags die Verkehrssicherungspflicht.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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