Wissenswertes über die Schneeräumpflicht auf Spielstraßen
- Beachten Sie, dass es auf Spielstraßen keine Besonderheiten zur Schneeräumpflicht gibt. Hier muss genau so Schnee geräumt werden wie auf allen anderen Straßen.
- Der Eigentümer eines Hauses ist verpflichtet, der Schneeräumpflicht nachzukommen. Dies gilt auf Spielstraßen sowie auf allen anderen Straßen.
- Diese Pflicht kann der Eigentümer jedoch an eine Winterdienstfirma abgeben oder sie auf die Mieter abwälzen. Hierzu muss es eine Klausel in Ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung geben. Ist eine Winterdienstfirma beauftragt, so muss der Eigentümer trotzdem überprüfen, ob der Schnee ordnungsgemäß geräumt wurde.
- Sie sollten wissen, dass der Vermieter trotz der Klausel die Pflicht hat, Ihnen eine Schneeschippe und Streumittel zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzliches zur Schneeräumpflicht
- Die Schneeräumpflicht trifft grundsätzlich den Eigentümer oder Vermieter.
- Auf Spielstraßen und auf anderen Straßen gilt, dass der Bürgersteig vor dem Haus geräumt sein muss. Sie müssen keine Gasse bis zu den Autos räumen. Ist der Bürgersteig breiter als 1,20 Meter, so müssen Sie lediglich 1,20 Meter freiräumen. So können dann zwei Fußgänger unproblematisch dort nebeneinander gehen.
- Sie müssen auch den Weg zu der Haustür und zu den Mülltonnen sowie Garagen freiräumen.
- Auf allen Straßen und auf Spielstraßen gilt, dass das Streuen vor dem Schneeschippen vorzuziehen ist. So vermeiden Sie, dass sich Eis bildet.
- Sie müssen morgens ab 7 Uhr Ihrer Schneeräumpflicht nachkommen. Nach 21:00 Uhr und vor 7:00 Uhr morgens erwartet man nicht von Ihnen, dass Sie Schnee räumen.
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