Was Sie über die Nachtruhe wissen sollten
- Grundsätzlich ist die Nachtruhe zu wahren. Sie gilt in einem zeitlichen Rahmen von 22:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens. Die gesetzliche Grundlage für Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen finden Sie im Landesimmissionsschutzgesetz.
- Sie dürfen in diesem Zeitrahmen Ihre Nachbarn nicht stören und sollten die Nachtruhe und die Sonn- und Feiertagsruhe wahren. Nehmen Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht.
- Vermeiden Sie erhebliche Störungen, andernfalls kann Ihr Nachbar seinen Vermieter anhalten gegen Sie vorzugehen. Der Vermieter müsste dann die Störung beseitigen.
- Werden Sie nun von einem Ihrer Nachbarn in Ihrer Nachtruhe erheblich gestört, so sprechen Sie Ihren Nachbarn auf diese Störung an. Halten Sie genau fest, wann Sie gestört wurden. Schreiben Sie sich diese Information auf und bitten Ihren Nachbarn zukünftig die Nachtruhe zu wahren.
- Bei wiederholten Störungen der Nachtruhe sollten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrem Vermieter halten. Sie haben einen Anspruch gegen Ihren Vermieter, der die erhebliche Störung beseitigen muss. Sie können bei wiederholten Störungen der Nachtruhe die Miete mindern. Informieren Sie sich hierzu über die aktuelle Rechtsprechung. So bekommen Sie einen Einblick in die Höhe der zu mindernden Kaltmiete und halten Sie hierüber Rücksprache mit Ihrem Vermieter.
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