Wie Sie die Schichtzulagen berechnen können
Das Arbeitszeitgesetz schreibt lediglich vor, dass bei Schichtarbeit (z.B. Nacht- oder Feiertagsarbeit) ein gerechter Ausgleich stattfinden muss. Dieser kann entweder mit zusätzlichen Freitagen oder mit der Bezahlung von Zuschlägen erfolgen. Wie hoch die einzelnen Zuschläge ausfallen, wird daher meistens im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Wenn Sie nun wissen, wie hoch der einzelne Zuschlag ausfällt und für welche Zeit, dann können Sie diesen problemlos selbst berechnen. Sie erhalten beispielsweise für die Zeit von 20 bis 6 Uhr eine Nachtschichtzulage von 25%. Dann müssen Sie nun Ihren Brutto-Stundenlohn mit 8 Stunden multiplizieren. Auf diese erhaltene Summe berechnen Sie 25%. Schon wissen Sie, wie hoch die Nachtschichtzulage pro Tag ausfällt.
Am einfachsten können Sie alle Schichtzulagen berechnen, wenn Ihnen ein Arbeitszeitkonto vorliegt. So können Sie zuerst alle Stunden berechnen, auf die Sie die Zulagen erhalten und können dann auf diese monatliche Gesamtstundenzahl die Schichtzulage berechnen.
Anhand eines Arbeitszeitkontos sehen Sie auch, wenn Sie an einem Feiertag gearbeitet haben. In diesem Fall wären die Zuschläge immer höher.
Rechenbeispiel Schichtzulage:
Angenommen es gibt für einen Mitarbeiter im Unternehmen in dem er tätig ist, ein Tarifvertrag der Schichtzulagen für Sonn- und Feiertage, sowie Nachtarbeit regelt. Der Mitarbeiter erhält für seine reguläre Arbeitszeit einen Bruttostundenlohn von 18 € und er arbeitet sonntags von 10 - 18 Uhr. Laut seinem Tarifvertrag beträgt der Zuschlagsfaktor 25%. So lässt sich der Schichtzuschlag wie folgt berechnen: 18 x 0,25 = 4,50 € Schichtzuschlag pro Stunde. Multipliziert man diesen Wert mal 8, erhält man eine Schichtzulage von 36 € pro Tag. Der Mitarbeiter erhält also zusätzlich zu seinem Grundlohn von 144 € einen Zuschlag von 36 € für seine am Sonntag geleistete Arbeit.
Worauf Schichtzulagen bezahlt werden
Die Schichtzulage wird grundsätzlich nur auf den Brutto-Grundlohn bezahlt:
- Die unterschiedlichen Schichtzulagen werden immer nur auf den Grund-Stundenlohn berechnet. Dies bedeutet, dass Sie auf Zuschläge wie Urlaubs- oder Krankheitsgeld keine Schichtzulage erhalten.
- Manche Betriebe bezahlen nicht nur die üblichen Zuschläge bei Nacht- oder Feiertagsarbeit, sondern zusätzlich eine Pauschale für die Bereitschaft, dass Sie überhaupt Schichtarbeit leisten.
- Sollten Sie sogar im Wechselschichtbetrieb arbeiten (hierbei wäre im Wechsel jede Woche eine andere Schicht abzuleisten), dann erhalten Sie noch mal einen pauschalen Betrag.
- Die pauschalen Beträge werden pro Monat ausgezahlt und sind unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit.
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