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Nachtschichtzuschlag bei der Lohnabrechnung korrekt berücksichtigen - darauf sollten Sie achten

Ein Bäcker profitiert vom Nachtschichtzuschlag.
Ein Bäcker profitiert vom Nachtschichtzuschlag.
Schichtarbeit führt in einem Unternehmen zu einem höheren Betriebsergebnis und zu einer hundertprozentigen Maschinenauslastung. Arbeitnehmer profitieren bei der Schichtarbeit von Zuschlägen, z. B. dem Nachtschichtzuschlag.

Betriebe, die in Schichtarbeit geführt werden, können ein höheres Betriebsergebnis erzielen, von dem natürlich auch die Arbeitnehmer profitieren. Schließlich wird so der Arbeitsplatz sicher. Darüber hinaus profitieren die Arbeitnehmer von Schichtzulagen, die teilweise sogar steuerfrei sind. Dies gilt bis zu einem gewissen Rahmen auch für den Nachtschichtzuschlag.

Den Nachtschichtzuschlag korrekt berechnen

Der Gesetzgeber definiert, wann eine Nachtschichtarbeit, Sonntags- oder Feiertagsarbeit vorliegt. Für die Nachtschicht und deren Zuschläge wurden die nachstehenden Bedingungen aufgestellt:

  • Die Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens wird als Nachtschicht betitelt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für diese Zeit entweder angemessene Zuschläge zu zahlen sind oder aber ein Freizeitausgleich stattfindet. Dies führt dazu, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen Zuschlag hat.
  • Sollten Sie als Arbeitgeber jedoch einen Nachtschichtzuschlag zahlen wollen, dann wäre dieser bis zu einem bestimmten finanziellen Rahmen steuerfrei. Aus diesem Grund sollten Sie den Nachtschichtzuschlag immer separat in der Lohnabrechnung ausweisen. So fällt Ihnen das Berechnen der Lohnsteuer wesentlich leichter und zusätzlich können Sie als Arbeitgeber beweisen, dass Sie sich an die gesetzlichen Richtlinien hielten.
  • Der §3ESTG definiert, dass nur Zuschläge auf einen Stundenlohn von maximal 50 Euro steuerfrei sind. Sollte ein höherer Stundenlohn vorliegen, dann müssen die Zuschläge, die auf den Teil des Stundenlohnes, der 50 Euro übersteigt, versteuert werden.
  • Der Zuschlag ist steuerfrei, wenn er 25 % nicht übersteigt. Die 25-%-Prozentgrenze gilt für die Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens.
  • Den Zuschlag für die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr morgens dürfen Sie auf 40 % erhöhen. Diese 40 % sind dann immer noch steuerfrei, solange der Grund-Stundenlohn 50 Euro nicht übersteigt.

Sie sollten daher auf der Lohnabrechnung immer separat aufführen, auf welchen Grundlohn der Nachtschichtzuschlag basiert und für welchen Zeitraum der Zuschlag gegeben wurde. Dies erleichtert ein Überprüfen, ob alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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