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Scheidungseinreichung - so gehen Sie fehlerfrei vor

Die Scheidung strategisch vorbereiten.
Die Scheidung strategisch vorbereiten.
Eine Ehe ist schnell geschlossen. Muss sie geschieden werden, gilt es, eine ganze Reihe von Fragen zu regeln. Wichtig ist, bereits im Vorfeld die Weichen richtig zu stellen. Tun Sie dies nicht, geht meist sehr viel Zeit verloren und die Fronten verhärten sich noch mehr. Ihre richtige Strategie ist die Grundlage der Scheidungseinreichung.
  • Ehen werden durch den Amtsrichter am Familiengericht geschieden.
  • Für die Scheidungseinreichung besteht Anwaltszwang.
  • Nur ein Rechtsanwalt kann für Sie die Scheidung beantragen. Es genügt, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist, sofern der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellt. Sobald er irgendetwas beantragen möchte, muss er ebenfalls einen eigenen Anwalt bestellen. Die Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts ist wegen der potentiellen Interessenkollision nicht zulässig.
  • Am einfachsten ist die einverständliche Scheidung. Danach müssen Sie und Ihr Ehepartner seit mindestens einem Jahr räumlich oder innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

Die Scheidungseinreichung setzt Getrenntleben voraus

  • Getrenntleben setzt die Einstellung sexueller Kontakte voraus sowie die Verweigerung wechselseitiger Versorgungsleistungen wie Kochen, Waschen oder Einkaufen.
  • Ferner muss Ihr Partner ebenfalls die Scheidung wollen.
  • Im übrigen wird gefordert, dass Sie sich mit Ihrem Partner über die Folgesachen der Scheidung einigen. Dazu gehören die Regelung des Sorgerechts für Ihre Kinder, Umgangsrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Verteilung von Hausrat und Ehewohnung. Sie können die Scheidungseinreichung mit der Erklärung verbinden, dass zu den Folgesachen, infolge einvernehmlicher Einigung, keine Anträge gestellt werden oder zu einzelnen Folgesachen Anträge stellen. Sie können die Folgesachen aber auch notariell regeln oder dem Gericht zu Protokoll erklären.
  • In Ausnahmefällen kann die Scheidungseinreichung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen, wenn die Fortsetzung der Ehe für Sie, infolge körperlicher Misshandlung oder massiven Alkoholmissbrauchs seitens Ihres Ehepartners, unzumutbar erscheint. Ihnen obliegt dazu die Beweislast. Diese Alternative ist aber auf echte Problemfälle beschränkt und sollte nachvollziehbar begründet werden können.
  • Ist Ihr Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden, wird es schwieriger. Dann müssen Sie das Scheitern der Ehe beweisen. Auch hier wird die einjährige Trennung vorausgesetzt. Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht (Sie sollten dazu eine eigene Wohnung haben) und Sie diese erkennbar auch nicht mehr herstellen wollen. Wenn Ihr Ehepartner der Meinung ist, Ihre Ehe sei nicht gescheitert, kommt es auf Ihre Beweisführung an.
  • Sobald Sie drei Jahre getrennt leben, wird das Scheitern Ihrer Ehe unwiderlegbar vermutet. Der Ehepartner kann die Scheidung dann nicht mehr verhindern.
  • Wenn Sie die Folgesachen einvernehmlich regeln, beschleunigen Sie das Scheidungsverfahren enorm. Besteht keine Einigung, kann das Gericht auf Ihren Antrag aber auch eine streitige Folgesache abtrennen und gesondert verhandeln und bereits vorab die Scheidung aussprechen.
  • Die Scheidungseinreichung setzt ferner voraus, dass Sie die gesetzlich vorgegebenen Gerichtsgebühren an die Gerichtskasse zahlen. Wenn Ihre Vermögensverhältnisse schlecht sind, können Sie Ihren Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbinden.
  • Nach Zahlung der Gerichtsgebühr oder Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird der Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner vom Gericht zugestellt.
  • Zugleich ordnet das Familiengericht die Regelung des Versorgungsausgleichs an, in dem Ihre gegenseitigen Rentenanwartschaften unter Ihnen aufgeteilt werden.
  • Wenn Sie sich über die Zerrüttung Ihrer Ehe und die Folgesachen einig sind, kann das Gericht relativ schnell einen Scheidungstermin anordnen. Insoweit gilt es, sich frühzeitig Gedanken zu machen, inwieweit Sie eine Einigung herbeiführen können. Dazu sollten Sie auch bereit sein, durch gegenseitiges Geben und Nehmen Kompromisse einzugehen. Vor allem sollten Sie vermeiden, das Verfahren auf dem Rücken Ihrer Kinder auszutragen.
  • Solange Emotionen Ihre Strategie prägen, ist eine Scheidung immer schwierig und führt oft zu einem Phyrrussieg. Ist die Scheidung erst einmal ausgesprochen, werden Sie einige Dinge aller Voraussicht nach anders sehen und leichter zu einvernehmlichen Regelungen bereit sein.
  • Da die Scheidungseinreichung ohne Anwalt ohnehin nicht möglich ist, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Auch für die reine Beratung können Sie beim Amtsgericht bereits Beratungshilfe beantragen, so dass der Anwalt mit Ausnahme eines geringen Eigenbeitrags keine Gebühren fordert.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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