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Scheidung im Trennungsjahr - die Voraussetzungen für eine vorzeitige Scheidung im Überblick

Ohne Anwalt ist eine Scheidung (noch) nicht möglich.
Ohne Anwalt ist eine Scheidung (noch) nicht möglich.
Längst nicht jede Ehe wird erst durch den Tod eines der Ehepartner geschieden. In der Regel muss der Scheidung mindestens ein Trennungsjahr vorausgehen, nur unter sehr engen Voraussetzungen ist eine vorzeitige Scheidung möglich.

Grundlegend für die Ehescheidung ist heute das Zerrüttungsprinzip. Ist die Ehe gescheitert, kann sie geschieden werden, s. § 1565 Abs. 1 BGB. Für das Scheitern der Ehe gibt es dabei eine Vermutungsregel.

Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres

  • Beantragen beide Ehepartner die Scheidung oder stimmt der eine Ehepartner dem Antrag des anderen ohne Vorbehalte zu, wird bei einem Getrenntleben von einem Jahr das Scheitern der Ehe vermutet, vgl. § 1566 Abs. 1 BGB.
  • Besteht zwischen den Ehegatten ein Dissens über das Scheitern der Ehe bzw. stimmt der eine Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen nicht zu, gilt die Vermutungsregel des § 1566 Abs. 2 BGB, notwendig ist dann ein Getrenntleben von mindestens drei Jahren.
  • Eine Scheidung der Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres ist gem. § 1565 Abs. 2 BGB nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
  • Entscheidend dafür ist, dass sich schon die weitere Führung der Ehe für den Partner, der die Scheidung begehrt, als unzumutbar erweist, auch wenn die Eheleute getrennt von Tisch und Bett leben.
  • Voraussetzung ist zudem, dass sich die Härtegründe aus der Person des Antragsgegners ergeben. Derjenige, der möglichst schnell geschieden werden will, darf sich daher nicht auf Gründe in der eigenen Person - beispielsweise das Zusammenleben mit einem neuen Partner - berufen.

Ein Gericht prüft die eigentliche Trennung kaum nach

  • An die Härtegründe für eine Scheidung vor Beendigung eines Trennungsjahres stellen die Gerichte oft hohe Anforderungen.
  • Ein Grund kann beispielsweise das Zusammenleben des Antragsgegners mit einem neuen Partner in der ehelichen Wohnung sein.
  • Wenn zwei Ehepartner das Bedürfnis nach einer schnellen Scheidung haben, dann geben sie oft an, schon ein Jahr getrennt von Tisch und Bett zu sein, obwohl dies nicht unbedingt der Fall ist.
  • Ein Gericht wird eine solche übereinstimmende Angabe jedoch nicht in jedem Fall nachprüfen, wenn es keine Zweifel daran haben muss.

Eine vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur im Ausnahmefall möglich.

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