Sogar der Gesetzgeber räumt Eheleuten immer wieder eine Chance ein und gibt die Hoffnung nicht auf, dass Sie sich vielleicht doch wieder versöhnen. Aber auch diese Hoffnung hat ihre Grenzen.
Scheidung erfolgt, wenn die Ehe gescheitert ist
- Selbst im Scheidungstermin fragt Sie der Familienrichter, ob Sie denn tatsächlich geschieden werden wollen. Es ist Ihre allerletzte Chance, den Scheidungsweg zu verlassen und umzukehren.
- Sie können zwar Ihren Antrag auf Scheidung zurückziehen, aber auch nur solange, als der Weg tatsächlich noch umkehrbar ist. Dazu müssen Sie die zeitliche Stufenfolge des Gesetzes kennen, nach der eine Scheidung abläuft.
Antrag zurückziehen, wenn Sie weniger als ein Jahr getrennt leben
- Leben Sie von Ihrem Ehepartner weniger als ein Jahr getrennt, können Sie den Antrag auf Scheidung ohne Weiteres zurückziehen. Es kommt dann nicht darauf an, wie Ihr Ehepartner dazu steht. Selbst wenn er geschieden werden möchte, kann er die Scheidung allein nicht herbeiführen.
- Ihr Ehepartner kann die Scheidung in diesem Stadium nur ausnahmsweise durchsetzen, wenn er selbst die Scheidung beantragt hat und es ihm aus in Ihrer Person liegenden Gründen (Sie haben sich als gewalttätig oder bedrohlich erwiesen, Sie sind alkoholkrank oder süchtig) unzumutbar wäre, die Ehe dennoch fortzusetzen.
Trennung von mehr als einem Jahr
- Auch dann, wenn Sie mehr als ein Jahr in Trennung leben, können Sie den Antrag auf Scheidung noch zurückziehen, da die Ehe nur geschieden werden kann, wenn Sie beide die Scheidung beantragen oder ein Ehepartner dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt.
- Ziehen Sie Ihren Antrag zurück oder verweigern Sie Ihre Zustimmung, kann der Richter keine Scheidung aussprechen.
Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe als endgültig gescheitert
- Erst dann, wenn Sie drei Jahre getrennt sind, kann Ihre Ehe allein aufgrund des Scheidungsantrags Ihres Ehepartners geschieden werden. Sie können zwar Ihren eigenen Antrag auf Scheidung zurückziehen, aber verhindern können Sie die Scheidung dann nicht mehr.
- Das Gesetz unterstellt nämlich unwiderlegbar, dass Ihre Ehe endgültig gescheitert ist, und spricht allein aufgrund des Antrags eines Ehepartners die Scheidung aus.
Härteklausel zum Wohl der Kinder
- Eine weitere Möglichkeit, Ihre Ehe aufrechtzuerhalten, besteht in absoluten Ausnahmefällen darin, dass Sie sich auf die Härteklausel des § 1568 BGB berufen.
- Sie können danach einen eigenen Antrag auf Scheidung zurückziehen, wenn Sie Ihre Ehe im Hinblick auf Ihre minderjährigen Kinder fortsetzen möchten oder die Scheidung in Hinblick auf Ihre Person und Ihre Situation so bedrohlich wäre, dass das Scheidungsinteresse Ihres Ehepartners zurücktreten muss.
Beim Familiengericht besteht Anwaltszwang
- Der Antrag auf Rücknahme der Scheidung ist von Ihrem Rechtsanwalt bei Gericht zu stellen. Da beim Familiengericht Anwaltszwang besteht, können Sie selbst keinerlei Anträge stellen.
- Sie können den Antrag auf Scheidung unter den oben bezeichneten Voraussetzungen faktisch bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht zurückziehen.
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