Was Sie benötigen
- Rechtsanwalt
- Scheidungsantrag
- Scheidungsfolgenvereinbarung
Wenn Sie die Einreichung der Scheidung in die Wege leiten möchten, benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Da beim Familiengericht Anwaltszwang besteht, kann nur ein Anwalt für Sie den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.
Scheidung erfordert Zerrüttung der Ehe
- Beachten Sie, dass es nicht mehr darauf ankommt, wer Schuld am Scheitern der Ehe hat. Es gilt das Zerrüttungsprinzip. Danach gilt Ihre Ehe als gescheitert, wenn die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht und auch davon auszugehen ist, dass keine Versöhnung mehr zustande kommt.
- Sie müssen ein Trennungsjahr einhalten, bevor Sie die Einreichung der Scheidung veranlassen können. Trennung bedeutet räumliche Trennung, wobei Sie in einer gemeinsamen Wohnung aber Küche und Badezimmer durchaus gemeinsam benutzen dürfen. Erst mit Ablauf des Trennungsjahres kann Ihre Ehe geschieden werden. Sinnvoll ist es, wenn Sie beide in einer schriftlichen Erklärung sich gegenseitig bestätigen, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt getrennt leben. Ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch hindert den Lauf des Trennungsjahres nicht.
- Ihr Ehepartner muss der Scheidung in diesem Fall zustimmen.
- In Ausnahmefällen können Sie auch vor dem einjährigen Trennungsjahr die Einreichung der Scheidung betreiben, wenn Sie durch Ihren Ehepartner häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.
- Leben Sie bereits drei Jahre getrennt, wird das Scheitern Ihrer Ehe unwiderlegbar vermutet. Ihr Ehepartner kann die Scheidung dann nicht mehr verhindern.
Zur Einreichung des Antrags benötigen Sie folgende Unterlagen
- Wenn Sie Ihren Rechtsanwalt aufsuchen, bringen Sie folgende Papiere mit: Stammbuch, Geburtsurkunden der Kinder, einen bestehenden Ehevertrag, Mietvertrag, Einkommensteuernachweis, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Kreditverträge.
- Mit der Einreichung der Scheidung müssen Sie auch die damit verbundenen Folgesachen regeln. Vor allem, wenn Kinder vorhanden sind, müssen Sie sich über das Umgangsrecht und die Unterhaltsverpflichtung einigen. Wenn Sie sich nicht einigen, streiten Sie sich vor Gericht und verursachen teils enorme Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.
- Einigen Sie sich am besten auch, wer die bisher gemeinsam genutzte Wohnung behält und wie der Hausrat untereinander aufgeteilt wird.
- Das gemeinsame, während der Ehe angeschaffte Vermögen, muss im Rahmen des Zugewinnausgleichs aufgeteilt werden.
Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung die Kosten minimieren
- Um die Kosten minimal zu halten, sollten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. In dieser Vereinbarung legen Sie alles fest, was mit der Auflösung Ihrer Ehe zu regeln ist. Die Vereinbarung muss notariell beurkundet werden. Sie können sie aber auch über Ihren Rechtsanwalt zu Protokoll des Familiengerichts erklären.
- Der Termin findet vor dem Familienrichter statt. Sie werden mit Ihrem Rechtsanwalt vorgeladen. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Sind Sie sich mit dem Ehepartner über die Scheidung einig, verkündet der Richter im Termin die Scheidung.
- Sofern Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Scheidung und alle damit verbundenen Folgesachen einig sind, muss Ihr Ehepartner nicht unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es genügt, wenn Sie alleine vor dem Familiengericht vertreten sind und der Ihr Ehepartner der Scheidung zustimmt.
- Reicht Ihr Einkommen nicht aus, um die Verfahrenskosten zu bezahlen, können Sie über einen Rechtsanwalt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Gericht stellen. Hat Ihr Ehepartner ein hohes Einkommen, können Sie ihn auch auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses verklagen.
Weiterlesen:
- Scheidung im Trennungsjahr - die Voraussetzungen für eine vorzeitige Scheidung im Überblick
- Scheidung im Trennungsjahr beantragen - was Sie beachten sollten
- Scheidungseinreichung - so gehen Sie fehlerfrei vor
- Was kostet eine Scheidung - so kalkulieren Sie Ihren Aufwand
- Übersicht: Alles zum Thema Trennung
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?