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Scheidung - Erste-Schritte-Anleitung

Eine Scheidung erfordert überlegte erste Schritte.
Eine Scheidung erfordert überlegte erste Schritte.
Wenn Sie die Scheidung von Ihrem Eheparter oder Ihrer Ehepartnerin anstreben, sollten Sie neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch weitere erste Schritte bedenken. Eine Scheidung wird oft als tiefer Einschnitt im Leben empfunden, daher sollten Sie schon im Vorfeld überlegt vorgehen.

Sich für die Scheidung entscheiden

  • Für die Entscheidung, sich von Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin zu trennen, sollten Sie sich Zeit nehmen. Bevor Sie den endgültigen Schritt einer Scheidung machen, überlegen Sie, ob es nicht doch noch Möglichkeiten gibt, die Scheidung zu verhindern.
  • Bevor Sie dafür ein endgültiges klärendes Gespräch mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin führen, sollten Sie sich eine Auszeit für sich selbst nehmen. Fahren Sie beispielsweise eine Woche an einen anderen Ort und überlegen Sie sich, was passieren müsste, damit Sie die Ehe fortsetzen würden.
  • Zu den ersten Schritten kann es auch gehören, im Vorfeld mit guten Freunden zu sprechen und sie nach deren Meinungen zu fragen. Diese sollten Sie jedoch nur als Anregungen verstehen, die Entscheidung müssen Sie letztendlich selbst treffen.
  • Spätestens dann, wenn Sie sich für die Scheidung entschieden haben, sollten Sie mit Ihren Kindern sprechen. Bedenken Sie, dass Sie und Ihr später geschiedener Ehepartner immer gemeinsam Eltern bleiben werden. Daher sollten Sie nach Möglichkeit versuchen, das Gespräch mit Ihren Kindern gemeinsam zu führen. Dann wird diesen deutlich, dass Sie sich beide weiterhin als Eltern verstehen, aber nicht als Ehepaar zusammenleben wollen. Das kann für Kinder die emotional oft schwierige Situation einer Scheidung weit weniger belastend machen.

Erste Schritte beim Auseinandergehen

  • Die Scheidung müssen Sie bei Gericht beantragen, den Antrag können Sie alleine oder zusammen mit Ihrem Ehepartner stellen. Wenn Sie den Antrag stellen, brauchen Sie dafür zwingend einen Anwalt. In dem Antrag müssen Sie auch die Namen und Geburtsdaten Ihrer gemeinsamen Kinder angeben.
  • Weiterhin müssen Sie im Scheidungsantrag angeben, ob Sie bereits Regelungen über das Sorgerecht, den Umgang mit den Kindern oder den Unterhalt für Kinder und Ehegatten getroffen haben. Hier gibt es oft viel Streitpotenzial, daher kann es empfehlenswert sein, einen Familienmediator einzuschalten. Dieser kann Ihnen helfen, gemeinsam zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, damit Sie nicht endlos vor Gericht streiten müssen. Bei einer einverständlichen Scheidung brauchen Sie dann unter Umständen nur einen Anwalt.
  • Für die Scheidung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie die ersten Schritte in die Wege leiten können. Die Ehe muss gescheitert sein, damit sie geschieden werden kann. Dies wird unter anderem dann vermutet werden, wenn Sie seit mindestens einem Jahr von Ihrem Partner getrennt leben und Sie den Scheidungsantrag gemeinsam stellen. In Härtefällen kann eine Scheidung auch schon früher erfolgen, dies stellt aber eine absolute Ausnahme dar. Sie sollten sich daher eingehend mit Ihrem Anwalt beraten, wie früh der Scheidungsantrag gestellt werden kann.
  • Auch für Ihre Kinder wird die Situation der Trennung und Scheidung nicht einfach sein. Machen Sie es Ihnen nicht noch schwerer, indem Sie mit Ihrem Partner nicht gelöste Konflikte über das Sorgerecht oder die Regelungen zum Unterhalt austragen. Versuchen Sie lieber, zu einer sachlichen Gesprächskultur zu finden, auch wenn dies vielleicht nicht leicht ist.       
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