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Rückgaberecht in Österreich - das sollten Sie beachten

In Österreich gelten andere Rücktrittsregeln.
In Österreich gelten andere Rücktrittsregeln.
Wenn Sie in Österreich Waren einkaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, dann haben Sie als Verbraucher auch hier ein Rücktritts- beziehungsweise Rückgaberecht. Anders als in Deutschland gilt in der Regel jedoch eine siebentägige Rücktrittsfrist.

Auch in Österreich können Sie als Verbraucher bestimmte Schutzregeln in Anspruch nehmen. Dies kann insbesondere wichtig werden, wenn Sie Waren eingekauft haben und dann von einem Rückgaberecht Gebrauch machen wollen.

Das Rückgaberecht nach dem Konsumentenschutzgesetz

  • In Österreich regelt das Konsumentenschutzgesetz seit 1978 die Rechte der Konsumenten beziehungsweise Verbraucher. Dieses ist auch für Sie einschlägig, wenn Sie sich zum Beispiel in Österreich als Tourist aufhalten und dann dort einkaufen.
  • Das allgemeine Rücktritts- beziehungsweise Rückgaberecht ist in § 3 Konsumentenschutzgesetz geregelt. Ein Rücktrittsrecht steht Ihnen in der Regel dann nicht zu, wenn Sie selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Verkäufer gesucht und angebahnt haben.
  • Das trifft zum Beispiel für den ganz alltäglichen Fall zu, dass Sie aus eigenem Antrieb heraus ein Geschäft betreten und dann dort Waren einkaufen.
  • Etwas anderes gilt jedoch unter anderem, wenn Sie der Verkäufer zum Beispiel durch individuelles Ansprechen auf der Straße dazu gebracht hat, seine Geschäftsräume zu betreten (vgl. § 3 Abs. 2 Konsumentenschutzgesetz). Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie im Rahmen einer Werbe- beziehungsweise Marketingmaßnahme von Angestellten oder Beauftragen eines Geschäfts in der Fußgängerzone angesprochen werden, und dann dadurch motiviert die Geschäftsräume betreten.
  • Ihr Rücktritts- beziehungsweise Rückgaberecht können Sie binnen einer Frist von einer Woche schriftlich geltend machen (vgl. § 3 Abs. 1 und Abs. 4 Konsumentenschutzgesetz).
  • Die Frist beginnt allerdings auch erst zu laufen, wenn Sie vom Verkäufer über das Rücktrittsrecht belehrt worden sind.

Was in Österreich anders ist

  • Beachten Sie vor allem, dass die Frist in Österreich kürzer ist als in Deutschland, wo in der Regel eine vierzehntägige Widerrufsfrist für bestimmte Geschäfte gilt.
  • In Deutschland genügt zur Ausübung des Widerrufs zudem die Textform (vgl. § 355 Abs. 1 BGB), das heißt auch eine E-Mail würde genügen.        
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