Viele Einzelhändler bieten Ihren Kunden an, die gekaufte Ware bei Nichtgefallen (z. B. bei Kleidung) umzutauschen oder zurückzugeben. Dies tun sie jedoch aus reiner Kulanz, nicht aufgrund eines gesetzlichen Rückgaberechts. Dieses Recht bezieht sich in Deutschland nur auf Sachmängel oder bei Fernabsatzgeschäften. Dann können Sie die gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurückschicken und bekommen Ihr Geld zurück.
Gesetzliches Rückgaberecht in Deutschland
- Ein gesetzliches Rückgaberecht haben Sie in Deutschland, wenn Sie beispielsweise Waren aus dem Internet gekauft haben. Der Grund dafür ist, dass Sie bei solchen Käufen die Ware nicht ausreichend begutachten können, wie es bei Käufen direkt im Laden der Fall wäre.
- Bei Onlinekäufen haben Sie die Möglichkeit, die Ware zu Hause in aller Ruhe zu prüfen und können Sie innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihnen die Ware nicht mehr gefällt oder Sie einen Sachmangel aufweist.
- In der Regel klärt Sie der Verkäufer über das Rückgaberecht auf. Dieses steht auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verkäufer darf die Rücknahme der Ware nicht verweigern, sofern Sie sie innerhalb der 14-Tage-Frist zurückgeschickt haben.
- Gleiches Recht gilt für Käufe per Telefon oder durch sogenannte Haustürgeschäfte. Auch hier haben Sie das Recht, die Ware innerhalb der Frist zurückzuschicken.
14-Tage-Rückgaberecht bei Sachmangel
- Bei Einkäufen direkt beim Einzel- oder Großhändler haben Sie kein gesetzliches Rückgaberecht. Jedoch ist der Verkäufer dazu verpflichtet, Ihnen eine einwandfreie Ware zu verkaufen, das heißt, ohne Fehler oder Mängel.
- Ist dies allerdings der Fall, so haben Sie auch hier eine 14-Tage-Frist für die Rückgabe der Ware. Ein Sachmangel liegt vor, wenn sie nicht die vereinbarte Eigenschaft vorweist oder sie für die gewöhnliche Verwendung nicht geeignet ist. Dies trifft auch auf reduzierte Waren zu.
- In solchen Fällen hat der Verkäufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt und muss zunächst den Sachmangel beheben oder Ihnen eine einwandfreie Ware übergeben.
- Kann er dies nicht, können Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen und ihm die Ware zurückgeben. Im Gegenzug erhalten Sie Ihr Geld zurück.
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