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Hygieneartikel - Rückgaberecht nur bedingt möglich

Benutzung schließt Umtausch aus.
Benutzung schließt Umtausch aus.
Wenn Sie im Ladengeschäft etwas kaufen, schließen Sie einen Vertrag. Verträge können Sie nur in gesetzlich geregelten Fällen rückgängig machen. Ein Umtausch- oder Rückgaberecht besteht bei Barkäufen nur ausnahmsweise oder bei Fernabsatzgeschäften im Internet. Vor allem, wenn Sie einen Hygieneartikel gekauft haben, wird es schwierig, diesen zurückzugeben.

Ein Rückgaberecht besteht nur bei fehlerhafter Ware

  • Als Käufer eines Bargeschäfts haben Sie grundsätzlich nicht das Recht, einen im Laden gekauften Artikel an den Verkäufer zurückzugeben und dementsprechend auch keinen Anspruch gegen den Verkäufer, dass er den Artikel zurücknimmt. Vertrag ist Vertrag. Sie haben kein Rückgaberecht und können den Artikel auch nicht beliebig umtauschen.
  • Lediglich dann, wenn der Artikel einen Mangel hat, können Sie vom Verkäufer verlangen, dass er ihn zurücknimmt und Ihnen den Kaufpreis erstattet.
  • Ist der Artikel jedoch fehlerfrei, müssen Sie ihn behalten. Sie können allenfalls mit dem Verkäufer verhandeln, dass er den Artikel freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurücknimmt und Ihnen den Kaufpreis erstattet oder eine Gutschrift erteilt. Der Verkäufer handelt dann aus reiner Kulanz.
  • Sofern Sie den Artikel aus seiner Verpackung genommen haben oder einen Verschluss öffnen, ist ein Umtausch immer ausgeschlossen, sofern kein Fehler vorliegt.

Bei Hygieneartikeln darf die Verpackung nicht geöffnet werden

  • Bei einem Hygieneartikel, wie Unterwäsche oder Artikeln für den Intimbereich, müssen Sie verkäuferseitig mit noch weniger Kulanz rechnen. In diesen Fällen muss der Verkäufer davon ausgehen, dass Sie den Artikel bereits ausprobiert haben. Der Verkäufer könnte den Artikel dann kaum mehr mit gutem Gewissen an einen anderen Kunden weiter verkaufen, auch wenn Sie beteuern, ihn nicht benutzt zu haben. Auch Sie selbst möchten schließlich sicher sein, dass Sie einen Hygieneartikel in einem absolut unbenutzten Zustand kaufen.
  • Allenfalls dann, wenn der Artikel sich noch in der Originalverpackung befindet und Sie somit belegen können, dass er absolut unbenutzt ist, können Sie auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.
  • Was genau als Hygieneartikel gilt, unterliegt in der Regel der Vorgabe des Verkäufers. Allgemein sind es Artikel, mit denen Sie körperlich in Berührung kommen und einen einwandfreien Hygieneschutz erwarten. So müssen Sie damit rechnen, dass der Verkäufer Sie abweist, wenn Sie eine verpackte und fehlerfreie Matratze auspacken und dann ein Rückgaberecht in Anspruch nehmen wollen.
  • Auch wenn Sie den Hygieneartikel im Internet gekauft haben, haben Sie keine besseren Karten. Es handelt sich zwar in diesem Fall um ein Fernabsatzgeschäft. Sie haben ein Widerrufsrecht aber auch nur dann, solange Sie den Hygieneartikel in der Originalverpackung belassen und lediglich von außen betrachten. Sobald Sie die Verpackung öffnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, ohne dass es darauf ankommt, ob Sie den Artikel benutzen oder nicht.
  • Überlegen Sie also genau, ob Sie das Risiko eingehen, einen Hygieneartikel überhaupt im Internet zu bestellen oder ob es nicht besser wäre, ihn zumindest im Ladengeschäft äußerlich zu begutachten. Auch müssen Sie überlegen, ob Sie einen verpackten Hygieneartikel aus der Packung nehmen, weil dann ein eventuell bestehendes Rückgaberecht auf jeden Fall erlischt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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