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Rückgaberecht für Schuhe - so gelingt der Umtausch

Fehlkäufe gehen zu Lasten des Käufers.
Fehlkäufe gehen zu Lasten des Käufers.
Verträge sind bindend. Haben Sie Schuhe gekauft, besteht nur ein Rückgaberecht, wenn ein Fehler vorliegt oder Sie sich den Umtausch vorbehalten haben oder ein Fernabsatzgeschäft vorliegt.

Wenn Sie Schuhe kaufen, schließen Sie einen verbindlichen Kaufvertrag. Verträge können Sie nicht ohne weiteres widerrufen. Wäre dies möglich, würde ein Vertrag keinen Sinn machen. Fehlkäufe müssen Sie selbst verantworten.

Rückgaberecht nur bei fehlerhafter Ware

  • Wollen Sie also ein Rückgaberecht für Ihre neu gekauften Schuhe geltend machen, muss eine besondere Situation vorliegen. Es genügt keinesfalls, wenn Sie feststellen, dass die Schuhe eine Nummer zu klein oder zu groß sind oder die Schuhfarbe nicht zu Ihrer Garderobe passt.
  • Wollen Sie in diesem Fall ein Rückgaberecht geltend machen, sind Sie auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Besteht der Verkäufer auf der Einhaltung des Vertrages, haben Sie keine Möglichkeit, die Schuhe zurückzugeben.
  • Ein Rückgaberecht besteht allenfalls dann, wenn Sie sich beim Kauf mit dem Verkäufer ausdrücklich geeinigt haben, dass Sie die Schuhe bei Nichtgefallen zurückgeben können. Dann ist das Rückgaberecht Bestandteil des Kaufvertrages geworden.
  • Im übrigen besteht ein Rückgaberecht dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Schuhe fehlerhaft sind. Der Verkäufer ist gewährleistungspflichtig und haftet dafür, dass er Ihnen fehlerfreie Ware verkauft.
  • Löst sich also die Sohle ab oder zeigen sich Farbdifferenzen, können Sie zunächst verlangen, dass der Verkäufer den Kaufpreis mindert. Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, Ihnen im Austausch gegen die Ihnen verkauften fehlerhaften Schuhe ein paar gleichartige fehlerfreie Schuhe zu übergeben.
  • Nur dann, wenn er dazu nicht in der Lage ist oder diese Nacherfüllung verweigert, können Sie auf Ihrem Rückgaberecht bestehen.

Schuhe nach Onlineeinkauf zurücksenden

  • Ferner haben Sie ein Rückgaberecht dann, wenn Sie die Schuhe im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes gekauft haben. Ein solches Fernabsatzgeschäft liegt dann vor, wenn Sie die Schuhe über das Internet oder aus einem Katalog bestellt haben.
  • Da Sie in diesem Fall keine Möglichkeit haben, die Schuhe vor dem Kauf zu überprüfen, räumt Ihnen der Gesetzgeber das Recht ein, den Kaufvertrag binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Schuhe zu widerrufen und die Schuhe bei Nichtgefallen zurückzugeben.
  • In diesem Fall ist Ihr Rückgaberecht nicht davon abhängig, dass die Schuhe fehlerhaft sind. Es genügt, dass sie Ihnen einfach nicht gefallen. Allerdings darf Ihnen der Verkäufer die Kosten der Rücksendung auferlegen, sofern der Kaufpreis unterhalb von 40 € liegt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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