Welche Motorradklassen beinhaltet der Autoführerschein?
Nach heutiger Einteilung der Führerscheinklassen in Deutschland ist das Motorradfahren in Deutschland mit dem Autoführerschein (Klasse B) nicht erlaubt. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Der Führerschein Klasse 4 galt bis 1. Dezember 1954 für PKW, aber auch für Motorräder bis 250 ccm. Die Hubraumgrenze wurde in den 1980er Jahren sogar auf 700 ccm angehoben. Das wäre ja schon eine akzeptable Maschine. Allerdings muss, wer den Führerschein vor dem Stichtag gemacht hat, mindestens Jahrgang 1936 sein.
- Eine weitere Ausnahme gilt für die Inhaber des alten PKW-Führerscheins Klasse 3, die diesen vor dem 1. April 1980 gemacht haben. Dann beinhaltet der Autoführerschein wenigstens die Fahrerlaubnis bis 125 ccm. Ursprünglich galt der Autoführerschein auch für die unbegrenzten 50er, Kleinkrafträder genannt. Die Hubraumgrenze wurde später erst auf 80 ccm, dann auf 125 ccm angehoben.
- Für alle, die Ihren PKW-Führerschein nach dem 1. April 1980 gemacht haben, ist lediglich das Fahren von Mofas, Mopeds, Mokicks und Rollern erlaubt. Diese sind aber auf 25 km/h bzw. 40 km/h begrenzt und das Fahren damit hat deshalb mit dem Fahren eines Motorrads wenig zu tun..
- Etwas schneller sind die Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR. Die legendären Simsons galten als Kleinkrafträder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h und durften in der DDR sogar Autobahnen benutzen. Wenn Sie also ein DDR-Kleinkraftrad haben, das vor dem 1. März 1992 zugelassen wurde, dürfen Sie dieses auch weiter mit jedem PKW-Führerschein fahren.
Aufstocken zum Motorradführerschein
- Wenn Sie das Pech haben, Ihren PKW-Führerschein nach dem 1. April 1980 gemacht zu haben, bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als den Motorradführerschein komplett - inclusive Sehtest, Theorie usw. - zu machen. Dabei ist es vollkommen egal, ob Sie einen Autoführerschein besitzen oder nicht. Angesichts von Kosten zwischen 1500 und 2000 EUR ist dies höchst ärgerlich, wenn Sie wirklich nur eine 125er fahren wollen.
- Seit Januar 2013 gibt es für Inhaber eines Autoführerscheins vor dem Stichtag die Regelung, dass mit einer Zusatzprüfung (nur Praxis) die Klasse A2 erworben werden kann. Das sind immer noch einige Hundert EUR, aber gut investiertes Geld.
Nach EU-Recht wäre es ohne weiteres möglich gewesen, das Fahren einer 125er mit jedem Autoführerschein zu erlauben. In vielen Ländern wird es so gehandhabt. In Österreich ist lediglich eine Zusatzprüfung erforderlich.
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