Resturlaub für Vollzeitbeschäftigte errechnen
- Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf 24 Urlaubstage im Jahr. Dieser Anspruch ist geltend für Sie, wenn Sie sechs Tage die Woche arbeiten. Da in den meisten Berufen eine 5-Tage-Woche vorgegeben ist, muss der Urlaub auf 20 Tage im Jahr angepasst werden.
- Um Ihren Resturlaub zu berechnen, sollten Sie zunächst die 20 Urlaubstage, die Ihnen jährlich zustehen, durch die 12 Monate des Jahres dividieren. Stehen Ihnen 20 Tage Urlaub zu, so erhalten Sie bei dieser Rechnung ein Ergebnis von etwa 1,6.
- Fahren Sie mit der Berechnung des Resturlaubs fort, indem Sie zu diesem Ergebnis nun die Monate addieren, in welchen Sie dieses Jahr tätig waren. Erhalten Sie nach dieser Rechnung ein Ergebnis mit einer Kommazahl, dürfen Sie dieses aufrunden.
Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte berechnen
- Als Teilzeitbeschäftigter in einem Beruf haben Sie eventuell einen anderen Urlaubsanspruch als ein Vollzeitbeschäftigter. Deshalb wird der Resturlaub in vielen Fällen anders berechnet.
- Sind Sie als Teilzeitmitarbeiter fünf Tage die Woche tätig, so können Sie den Resturlaub ebenso berechnen wie ein Vollzeitangestellter.
- Sollten Sie jedoch lediglich ein paar Tage in der Woche Ihren Beruf ausüben, so müssen Sie Ihren Urlaub anders berechnen. Nehmen Sie zunächst die Urlaubstage, die einer Vollzeitkraft zustehen, und multiplizieren Sie diese mit der Anzahl der Tage, die Sie in der Woche tätig sind. Anschließend sollten Sie dieses Ergebnis durch die Arbeitstage einer Vollzeitkraft dividieren. Sie erhalten nun Ihren Urlaubsanspruch und müssen von diesem lediglich die Tage abziehen, an denen Sie bereits Urlaub genommen haben.
Sollten Sie beim Berechnen des Resturlaubs den Überblick verlieren, kann Ihnen eventuell ein Online-Resturlaubsrechner weiterhelfen, bei dem Sie lediglich einige Angaben machen müssen, um zu einem Ergebnis zu kommen. (Alle Angaben: Stand 09/2013)
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