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- Taschenrechner
- Wer gerne nebenbei etwas verdienen oder in der Arbeitslosigkeit nicht einfach herumsitzen möchte, hat die Möglichkeit, einen Minijob auszuüben. Leider werden oftmals beinahe mehr Minijobs angeboten als eine feste Arbeit mit Anstellung.
- Für die Arbeitgeber kommt dies meist teuer, aber sie tragen nicht so viel Verantwortung und können Ihnen auch schnell wieder kündigen.
- Ein Minijob ist nichts anderes als eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis. Liegen Sie darüber, müssen Sie Steuern zahlen.
- Im Minijob verdienen Sie brutto für netto und er ist für Sie sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber entrichtet einen Pauschalbetrag zur Rentenversicherung. Dieser Betrag ist allerdings sehr gering. Sie können aber Ihre Rente durch einen eigenen Beitrag selbst aufstocken.
So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch beim Minijob
- Jeder Arbeitnehmer hat Urlaubsanspruch, und zwar einen bezahlten Urlaubsanspruch - das gilt auch bei Minijobs.
- Jeder Minijobber hat im Jahr Anspruch auf vier Wochen Urlaub. Dabei ist nicht wichtig, wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten, sondern wie viele Tage.
- Ein Beispiel: Wenn Sie an fünf Tagen in der Woche als Arbeitnehmer arbeiten, haben Sie einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr. Arbeiten Sie nur zwei Tage die Woche, stehen Ihnen acht Erholungstage zur Verfügung. Dabei ist egal, ob Sie beispielsweise jeweils nur 20 Stunden die Woche arbeiten.
- Haben Sie einen Minijob, berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch wie folgt: Wenn Sie von einer 6-Tage-Woche ausgehen und drei Tage die Woche arbeiten, nehmen Sie den gesetzlichen Urlaubsanspruch (24 Werktage) teilen ihn durch sechs (Tage) und multiplizieren das Ergebnis mit drei (Arbeitstage die Woche). 24 : 6 x 3 = 12. Ihr Urlaubsanspruch im Minijob liegt also bei zwölf Tagen im Jahr.
- Der eine oder andere Arbeitgeber zieht sich auch gerne mal aus der Affäre. Bestehen Sie auf Ihren Urlaubsanspruch. Das ist Ihr gutes Recht.
Was Minijobber auch nicht wissen
- Zusätzlich zu Ihrem Urlaubsanspruch haben Sie auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Einzige Bedingung hierfür ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ohne Unterbrechung bestanden haben muss, um diesen Anspruch geltend machen zu können.
- Bedenken Sie: Diese Regelungen sind zum Schutz der Minijobber, aber auch der Festangestellten gedacht, damit Arbeitnehmer nicht auf die Idee kommen, Ihre Arbeit nur noch von Nebenjobbern erledigen zu lassen. Das heißt aber nicht, dass Sie keine Rechte hätten. Haben Sie Mut, zusätzlich zu Ihren Pflichten, die Sie haben, auch Ihre Rechte einzufordern.
Weitere Autorin: Britta Jones
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