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Rentenzahlungstermin - Hinweise

Die gesetzliche Rente wird am Ende eines Monats ausbezahlt.
Die gesetzliche Rente wird am Ende eines Monats ausbezahlt.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es feste Rentenzahlungstermine, sodass Sie fest mit den regelmäßigen Rentenzahlungen rechnen können. Damit Sie die erste Rentenzahlung rechtzeitig erhalten, sollten Sie jedoch frühzeitig handeln. Ansonsten müssen Sie beim Ausscheiden aus dem Berufsleben eventuell mit einem vorübergehenden Einkommensausfall und dadurch mit finanziellen Engpässen rechnen.

Der reguläre Rentenzahlungstermin

  • Die Auszahlung der Rente erfolgt in der Regel am letzten Bankarbeitstag eines Monats. Das bedeutet, dass Ihre Rente Ihrem Konto meist auch am letzten Tag des Monats gutgeschrieben wird. Auch wenn die Zahlung noch nicht sichtbar ist, so liegt die Wertstellung im Regelfall noch an diesem letzten Werktag des Monats.

  • Die Rentenzahlung erfolgt dabei nachträglich. Das bedeutet, dass Ihre Rente für den Monat Juli zum Beispiel am letzten Bankarbeitstag desselben Monats angewiesen wird. Beziehen Sie bereits vor April 2004 Ihre Altersrente, dann erhalten Sie die Rente stets im Voraus. Allerdings ändert das nichts an dem regulären Rentenzahlungstermin.

  • Angewiesen wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den meisten Fällen durch den Rentenservice der Deutschen Post. Ausgenommen davon sind Versicherte, die über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See versichert sind.

Voraussetzungen für den pünktlichen Erhalt der ersten Rentenzahlung

  • Bevor die erste Rentenzahlung jedoch zu den Rentenzahlungsterminen angewiesen werden kann, müssen Sie diese zunächst beantragen. Je nachdem, welche Rente Ihnen zusteht, gibt es dazu unterschiedliche Rentenantragsformulare. Im Regelfall ist dies der Antrag für die Regelaltersrente, der bestenfalls vor Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen beim jeweiligen Rentenversicherungsträger zu stellen ist. Zu den Rentenanspruchsvoraussetzungen zählt für die gesetzliche Regelaltersrente insbesondere das Renteneintrittsalter als wichtige Voraussetzung. Dieses liegt für vor 1947 Geborene zum Beispiel bei 65 Jahren. Sind Sie jünger, dann verschiebt sich das Renteneintrittsalter für Sie schrittweise nach hinten, wodurch Jahrgänge ab 1964 die erste Rentenauszahlung erst mit 67 Jahren erhalten können. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Rente vorab zu beantragen. Jedoch müssen Sie dann mit Abschlägen rechnen.

  • Dabei ist zu beachten, dass Sie den Rentenantrag frühzeitig stellen sollten, denn auch bei einem Rentenantrag gibt es Bearbeitungszeiten zu beachten. Oftmals wird empfohlen, den Antrag vier bis fünf Monate vor Erreichen der Rentenanspruchsvoraussetzungen abzugeben. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie auf das Einkommen aus der Rente angewiesen sind und sonstige Einkünfte mit Eintritt in das Rentenalter weggefallen werden.

  • Zugleich gibt es bei der Rente ein Zeitfenster zu beachten, in welchem diese beantragt werden sollte. Dabei wird im Rahmen der Altersrente von der Dreimonatsfrist gesprochen. Diese Frist beginnt an dem Tag, an welchem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben. Haben Sie die Rentenanspruchsvoraussetzungen zum Beispiel am 1. Juli erfüllt, dann können Sie den Rentenantrag auch noch im Juli, August und September stellen und erhalten dennoch die Zahlungen ab dem 1. Juli rückwirkend ausbezahlt. Verpassen Sie die Antragsstellung innerhalb des Zeitfensters, dann wird Ihnen die Rente erst ab dem Antragsmonat ausbezahlt. (Alle Angaben: Stand 12/13)

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