Neubeantragung des Rentenversicherungsscheins
Der Sozialversicherungsausweis wird gerne als Rentenversicherungsschein bezeichnet. Die Bezeichnung ist verständlich, jedoch falsch. Der Sozialversicherungsausweis enthält die Daten über die Rentenversicherung, Krankenkasse sowie das Geburtsdatum des Inhabers und wird dem Arbeitgeber bei der Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses vorgelegt. Doch was machen Sie, wenn Sie den Sozialversicherungsausweis nicht finden?
- Die Antwort auf die Frage ist schnell gegeben. Sie beantragen eine neue Ausfertigung des Sozialversicherungsausweises. Hierzu benötigen Sie ausschließlich die Telefonnummer oder die Adresse Ihrer Krankenversicherung sowie Ihre Versicherungsnummer bei der Krankenkasse.
- Die Versicherungsnummer können Sie problemlos auf Ihrer Versichertenkarte finden. Neben dem Ablaufdatum der Karte steht die Krankenversicherungsnummer.
- Melden Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich oder mündlich den Verlust Ihres Sozialversicherungsausweises. Es ist Ihnen anzuraten, die Meldung schriftlich vorzunehmen, da die schriftliche Meldung als Verlustmeldung gelten kann und Sie eine solche dann nicht mehr ausfüllen müssen.
- Die Krankenkasse wird Ihre Verlustmeldung an die zuständige Rentenversicherungsanstalt weiterleiteten. Dort wird Ihnen ein neuer Sozialversicherungsausweis ausgestellt, beziehungsweise durch den Wegfall des Sozialversicherungsausweises ein formelles Schreiben ausgestellt, welches Ihre Sozialversicherungsnummer enthält.
- Wenn Sie gerade ein neues Beschäftigungsverhältnis eingegangen sind, ist es hilfreich, wenn Sie Ihre Krankenkasse um die Ausstellung einer Ersatzbestätigung bitten. Die Krankenkasse wird Ihnen auf diese Weise Ihre Rentenversicherungsnummer mitteilen, sodass Sie diese an Ihren Arbeitgeber weiterleiten können.
Wissenswertes rund um den Sozialversicherungsausweis
Jeder Arbeitnehmer, der bereits vor 2010 ein Arbeitsverhältnis eingegangen ist, besitzt einen Rentenversicherungsschein, richtig als Sozialversicherungsausweis bezeichnet. Doch kaum jemand weiß, wozu der Ausweis dient und was hinter der Rentenversicherungsnummer steht.
- Der Sozialversicherungsausweis ist seit Anfang 2011 weggefallen. Beschäftigte, die noch keinen Ausweis besaßen, haben in einem Schreiben des Rentenversicherungsträgers ihre Rentenversicherungsnummer mitgeteilt bekommen.
- Statt des Ausweises genügt nun die Angabe der Rentenversicherungsnummer bei der Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Rentenversicherungsnummern seiner Angestellten an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
- Die Rentenversicherungsnummer besteht aus fünf Blöcken. Der erste Block erteilt Auskunft über den Bereich, in dem die Behörde liegt, die Ihnen Ihre Sozialversicherungsnummer zugeteilt hat. Der zweite Block besteht aus Ihrem Geburtsdatum. Die Jahreszahl wird hierbei ohne das jeweilige Jahrhundert geschrieben. Im dritten Block finden Sie den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Im vierten und fünften Block sind die Seriennummer sowie die Prüfziffer Ihrer Rentenversicherungsnummer niedergeschrieben.
- Es ist Ihnen anzuraten, sich die Rentenversicherungsnummer aufzuschreiben und mit sich zu führen. So können Sie Ihrem Arbeitgeber beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle problemlos und zügig die Nummer mitteilen. (Stand: November 2011)
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