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Sozialversicherungsausweis verloren - so beantragen Sie ihn neu

Sozialversicherungsausweis verloren - beantragen Sie ihn neu.
Sozialversicherungsausweis verloren - beantragen Sie ihn neu.
Der Sozialversicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument und muss dem Arbeitgeber vor Beginn einer Beschäftigung vorgelegt werden. Haben Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verloren, müssen Sie einen neuen beantragen. Dies geht schnell und unkompliziert.

Um Schwarzarbeit und auch den Missbrauch von Sozialleistungen zu verhindern, wurde der Sozialversicherungsausweis eingeführt. Bis zum Ende des Jahres 2008 bestand sogar in manchen Branchen eine Mitführungspflicht für diesen Ausweis. Diese gibt es seitdem aber nicht mehr. Bei Kontrollen ist es nun ausreichend, seinen Personalausweis vorzulegen. Allerdings müssen Sie den Sozialversicherungsausweis bei jeder neuen Beschäftigungsaufnahme dem Arbeitgeber vorlegen. Haben Sie diesen verloren, müssen Sie also einen neuen beantragen.

Informationen über den Sozialversicherungsausweis

  • Die wichtigste Information auf dem Sozialversicherungsausweis ist die Rentenversicherungsnummer.
  • Weitere aufgeführte Daten sind nur noch Ihr Familien- und Geburtsname sowie Ihr Vorname.
  • Wenn Ihr Sozialversicherungsausweis stark beschädigt ist, er gestohlen wurde oder aber Sie diesen verloren haben, müssen Sie einen neuen beantragen.
  • Sinnvoll ist es auch, wenn Sie sich die auf dem Sozialversicherungsausweis vermerkte Rentenversicherungsnummer an einem anderen Ort notieren, damit Sie sie bei einem Verlust des Ausweises dennoch parat haben.
  • Oftmals reicht es nämlich aus, Ihrem neuen Arbeitgeber lediglich diese Nummer mitzuteilen, statt den gesamten Ausweis vorzulegen.

Ausweis verloren? So beantragen Sie ihn neu

  • Zuständig für die Neubeantragung ist Ihre Krankenkasse.
  • Melden Sie sich dort telefonisch oder schriftlich mit Ihrem Anliegen, leitet die Krankenkasse Ihre Mitteilung an die Rentenversicherung weiter.
  • In seltenen Fällen kann ein neuer Sozialversicherungsausweis auch direkt bei der Rentenversicherung beantragt werden, generell sollten Sie sich aber zuerst an Ihre Krankenkasse wenden.
  • Da die Bearbeitungszeit ca. 6 Wochen dauert, können Sie sich vorab eine Ersatzbescheinung von Ihrer Krankenkasse ausstellen lassen.
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