- Wenn Sie ihren Sozialversicherungsausweis noch haben, notieren Sie sich Ihre Sozialversicherungsnummer an einem separaten Ort, oder deponieren Sie eine Kopie des Ausweises in Ihren Unterlagen – so können Sie Ihrem Arbeitgeber schon einmal alle notwendigen Informationen geben und in Ruhe auf den neuen Ausweis warten.
Was tun, wenn der Sozialversicherungsausweis verlorengegangen ist?
- Wenn Sie ihren Sozialversicherungsausweis verloren haben, müssen Sie einen neuen beantragen. Zuständig hierfür ist Ihre Krankenkasse – nach schriftlicher oder telefonischer Meldung von Ihnen leitet diese den Antrag an den Rentenversicherungsträger weiter.
- Der fertige Ausweis wird Ihnen dann zugeschickt. Sollte Ihr alter nur beschädigt sein, müssen Sie diesen unbedingt zurückgeben – jeder Beschäftigte darf maximal einen Sozialversicherungsausweis besitzen.
- Ihren neuen Ausweis sollten Sie binnen vier bis sechs Wochen erhalten. Im Zweifel können Sie den Bearbeitungsstand bei der Rentenversicherung erfragen.
- Zur Überbrückung stellt Ihnen die Krankenkasse auf Nachfrage gerne eine Bestätigung aus, dass ein neuer Sozialversicherungsausweis bestellt wurde; sie kann Ihre Sozial- und Rentenversicherungsnummer auch Ihrem neuen Arbeitgeber mitteilen.
- In Ausnahmefällen können Sie den neuen Ausweis auch direkt bei der Rentenversicherung beantragen (In der Regel werden Sie jedoch dort an die zuständige Krankenversicherung zurückverwiesen).
- Weitere Informationen zum Sozialversicherungsausweis können Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung erfahren.
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