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Sozialversicherungsausweis verloren - so gibt's Ersatz

Der Sozialversicherungsausweis soll den Missbrauch von Sozialleistungen und Schwarzarbeit verhindern. Bei jeder neuen Anstellung (auch bei Minijobs) verlangt Ihr Arbeitgeber die Vorlage des Ausweises, um Sozialversicherungsbeiträge für Sie abführen zu können. Da kann man schon einen Schreck bekommen, wenn Sie Ihren Ausweis nicht mehr finden, er Ihnen gestohlen wurde oder beschädigt ist! Aber keine Angst – mit geringem Aufwand erhalten Sie Ersatz.
  • Wenn Sie ihren Sozialversicherungsausweis noch haben, notieren Sie sich Ihre Sozialversicherungsnummer an einem separaten Ort, oder deponieren Sie eine Kopie des Ausweises in Ihren Unterlagen – so können Sie Ihrem Arbeitgeber schon einmal alle notwendigen Informationen geben und in Ruhe auf den neuen Ausweis warten.

Was tun, wenn der Sozialversicherungsausweis verlorengegangen ist?

      1. Wenn Sie ihren Sozialversicherungsausweis verloren haben, müssen Sie einen neuen beantragen. Zuständig hierfür ist Ihre Krankenkasse – nach schriftlicher oder telefonischer Meldung von Ihnen leitet diese den Antrag an den Rentenversicherungsträger weiter.
      2. Der fertige Ausweis wird Ihnen dann zugeschickt. Sollte Ihr alter nur beschädigt sein, müssen Sie diesen unbedingt zurückgeben – jeder Beschäftigte darf maximal einen Sozialversicherungsausweis besitzen.
      3. Ihren neuen Ausweis sollten Sie binnen vier bis sechs Wochen erhalten. Im Zweifel können Sie den Bearbeitungsstand bei der Rentenversicherung erfragen.
      4. Zur Überbrückung stellt Ihnen die Krankenkasse auf Nachfrage gerne eine Bestätigung aus, dass ein neuer Sozialversicherungsausweis bestellt wurde; sie kann Ihre Sozial- und Rentenversicherungsnummer auch Ihrem neuen Arbeitgeber mitteilen.
      5. In Ausnahmefällen können Sie den neuen Ausweis auch direkt bei der Rentenversicherung beantragen (In der Regel werden Sie jedoch dort an die zuständige Krankenversicherung zurückverwiesen).
      6. Weitere Informationen zum Sozialversicherungsausweis können Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung erfahren.
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