Viele Menschen verabschieden sich nicht auf direktem Weg von der Arbeit in die Rente. Vielmehr handelt es sich dabei um einen langsamen Übergang. Eine Zwischenphase wird häufig von Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit gekennzeichnet.
Voraussetzungen der Altersrente - Altersgrenzen
Wer eine Altersrente erhalten möchte, muss verschiedene Bedingungen erfüllen.
- Das betrifft zum einen die Wartezeit (allgemeine Versicherungszeit). Zum anderen ist das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze erforderlich.
- Bei den nicht einheitlichen Altersgrenzen wird zwischen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) und vorzeitigen Altersgrenzen unterschieden.
- Dazu zählen die Altersgrenze 60 (60 Jahre) und die Altersgrenze 63 (63 Jahre), die bestimmten Personenkreisen vorbehalten sind.
Wer kann die Rente mit 61 erhalten?
- Seit der Rentenreform können lediglich noch Schwerbehinderte (Geburtsjahr 1958 und früher) eine vorzeitige Altersrente mit 60, 61 oder 62 Jahren in Anspruch nehmen. Hier müssen sie allerdings mit Abschlägen rechnen.
- Abschlagsfreie Rentenzahlungen sind für Behinderte (Geburtsjahrgang 1951 und früher) ab 63 Jahren möglich. Für nach 1964 Geborene liegt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente bei 65 Jahren.
- Wessen Geburtsdatum vor 17.11.1950 liegt und die Anerkennung als Schwerbehinderter spätestens am 16.11.2000 in der Tasche hatte, kann eine Rente ohne Abschläge mit 60 oder 61 Jahren beantragen.
Eine vorgezogene Rente nach Altersteilzeit mit 60 oder 61 Jahren ist seit Anfang 2012 nicht mehr möglich. Wenige Ausnahmen existieren für Versicherte mit langjähriger Arbeitslosigkeit. Alle nach 1948 Geborenen können frühestens mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen.
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