Alle Kategorien
Suche

Rentenabzüge bei früherem Rentenbeginn berechnen - so geht's

Rentenabzüge machen Eigenvorsorge noch notwendiger.
Rentenabzüge machen Eigenvorsorge noch notwendiger. © Stephanie Hofschlaeger / Pixelio
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, wird durch Rentenabzüge "bestraft"- das ist nichts neues. Das diese Abzüge enorm sein können, wissen die wenigsten.

Rentenabzüge durch Altersanhebung beachten

  • Wer plant, vorzeitig in Rente zu gehen, erhält nicht die volle Altersrente. Durch die Anhebung des Rentenalters auf das 67. Lebensjahr ist vielen Arbeitnehmern nicht bewußt, welche Einbußen sie gegebenenfalls hinnehmen müssen. 
  • Der Eintritt in die Regelaltersrente mit 67 wird vom Jahr 2012 bis zum Jahr 2029 schrittweise angehoben. Alle Arbeitnehmer, die 1964 oder später geboren wurden, können dann erst mit 67 die ungekürzte Altersrente in Anspruch nehmen. 
  • Betroffen von dieser Regelung sind Rentenversicherungspflichtige ab Jahrgang 1947. Wer seine Rente ohne Rentenabzüge erhalten möchte, muss einen Monat länger arbeiten, als geplant. 
  • Eine Ausnahme ist nur gegeben, wenn der Arbeitnehmer 45 Beitragsjahre nachweisen kann. In diesem Fall gibt es auch bei Rentenbeginn mit 65 keine Rentenabzüge. 

 Einbußen im Vorfeld genau kalkulieren

  • Die Rentenabzüge für einen Arbeitnehmer, der vor Erreichen des gesetzlichen Rentenbeginns in den Ruhestand wechseln möchte, können beachtlich werden. 
  • Pro Monat, die Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Im Jahr sind dies immerhin 3,6 Prozent. 
  • Arbeitnehmer der Jahrgänge 1964 und später, die weiterhin mit 63 Jahren in Rente gehen möchten, haben somit Rentenabzüge in Höhe von 18 Prozent - fast ein Fünftel der eigentlichen Rente. 
  • Die Lücke zwischen Regelaltersrente und Netto-Einkommen wächst durch Kürzungen in der Altersrente und geringer Erhöhung kontienuierlich. Ein vorgezogener Ruhestand wird nur noch durch massive Eigenleistungen ermöglicht, die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind bei weitem nicht mehr ausreichend. 
Teilen: