Was Sie benötigen
- Antrag auf Rente mit 63 Jahren
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass jeder, der das möchte und seine Mindestversicherungszeit erfüllt hat, früher in Rente gehen darf als mit 65 Jahren. Diese Altersgrenze wird allerdings in den nächsten Jahren bis auf 67 Jahre angehoben.
Rente mit 63 - hier ist einiges zu beachten
- Es ist allerdings nicht nur die Erhöhung der Altersgrenze zu beachten, sondern auch, dass es nicht mehr die Möglichkeit wie noch vor Jahren gibt, dass Langzeitversicherte ohne Abschlag bereits mit 63 Jahren ihre volle Rente erhalten.
- Wenn Sie also bereits mit 63 Jahren aus dem Arbeitsleben ausscheiden und Ihre Rente beziehen wollen, müssen Sie mit einer gekürzten Rente rechnen.
- Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, müssen Sie einen Abschlag von 0,3% Ihrer Rente in Kauf nehmen.
- Diese Rentenhöhe wird sich auch dann nicht mehr ändern, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, diese bleibt auch danach in Ihrer Höhe konstant.
- Selbst spätere Ansprüche auf eine eventuelle Hinterbliebenenrente werden nach dem Grundsatz des damals früheren Rentenbezuges errechnet.
- Bevor Sie also frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, sollten Sie sich genau ausrechnen lassen, was Ihnen bei Ihrer Rente abgezogen wird und ob es nicht doch besser wäre, bis zum Regelalter zu arbeiten.
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