Der Unterschied zwischen gesetzlicher Erwerbsminderung und privater Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit sind verschiedene Ausgangspunkte. Während eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine freiwillige, private Absicherung ist, so ist jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte auch berechtigt, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
- Bei der privaten Berufsunfähigkeit gilt in aller Regel: Können Sie Ihren erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen, so erhalten Sie die versicherte Rente für die versicherte Dauer ausbezahlt. Hierbei besteht allerdings ein Bereicherungsverbot. Die privat abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente kann nicht über Ihrem bis dahin erhaltenen Monatslohn liegen.
- Die Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung betrachtet nicht den Beruf, welchen Sie erlernt oder zuletzt ausgeübt haben. Hier spielt es lediglich eine Rolle, ob Sie überhaupt noch erwerbsfähig sind. Dabei wird zwischen zwei Modellen unterschieden.
- Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen noch mindestens 3 allerdings unter 6 Stunden pro Tag arbeiten können, haben Sie die Möglichkeit, die halbe Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig sind, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente.
- Die Höhe der gesetzlichen Rente im Falle der Erwerbsminderung finden Sie aktuell in Ihrer Rentenübersicht. Nach der Bewilligung erhalten Sie auch eine Aufstellung, aus der hervorgeht, wie hoch die Rente sein wird.
So beantragen Sie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
- Der wichtigste Punkt: Eine Erwerbsminderung muss von einem Arzt festgestellt werden. Der erste Schritt ist dann in aller Regel nicht die Rente, sondern eine Rehabilitationsmaßnahme, bei der versucht wird, Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.
- Hatte diese keinen Erfolg, können Sie die benötigten Antragsunterlagen bei Ihrem Rentenversicherer anfordern. Dafür reicht ein Anruf oder eine E-Mail. Sprechen Sie spätestens jetzt auch mit Ihrem behandelnden Arzt. Dieser kann die Erfolgsaussichten oft realistisch einschätzen. Zusätzlich wird dieser auch von der Rentenversicherung angeschrieben. Ihr Krankheitsverlauf wird von Spezialisten der Rentenversicherung beurteilt.
- Zusätzlich ist es möglich, dass Sie einen Gutachter aufsuchen müssen, der Ihren Gesundheitszustand unabhängig beurteilt. Das passiert vor allem, wenn aus den Arztberichten der behandelnden Ärzte nicht klar ersichtlich ist, wie schwer Ihre gesundheitlichen Einschränkungen sind.
- Achtung: Wurde Ihr Antrag abgelehnt, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. In dem Fall werden alle Unterlagen noch einmal geprüft und Sie haben die Möglichkeit, die Gutachten einzusehen, welche im Auftrag der Rentenversicherung erstellt wurden.
- Wenn auch auf den Widerspruch eine Ablehnung folgt, steht Ihnen nur noch der Weg zum Sozialgericht offen. In diesem Fall sollten Sie direkt nach der Ablehnung einen Fachanwalt aufsuchen, der Sie bei der Klage vertritt.
Generell ist die Erwerbsminderungsrente deutlich geringer als Ihr Verdienst vor der Krankheit. Aus diesem Grund gehört eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsrente zu den wichtigsten Absicherungen, über die Sie nachdenken sollten.
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