Was Sie benötigen
- Nachweise über die entstandenen Renovierungskosten
Renovierungskosten von der Steuer absetzen für Privathaushalte
- Für "Haushaltsnahe Dienstleistungen" können Sie bis zu 600 Euro für Handwerkerarbeiten, Schönheitsreparaturen oder Gärtner absetzen.
- Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung haben, um Renovierungskosten von der Steuer abzusetzen.
- Barzahlung wird in diesem Fall vom Finanzamt nicht anerkannt. Sie sollten anhand Ihrer Kontoauszüge nachweisen können, dass Sie die Renovierungskosten durch Überweisung gezahlt haben.
Auch Vermieter können die Kosten von der Steuer absetzen
- Wenn Sie innerhalb von drei Jahren nach Kauf eines Vermietungsobjekts mehr als 15% des Kaufpreises für Renovierung ausgeben, werden diese Renovierungskosten vom Finanzamt als "anschaffungsnaher Aufwand" betrachtet. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten über 50 Jahre verteilt abschreiben müssen.
- Ab drei Jahren nach Kauf sind Renovierungskosten vollständig sofort absetzbar, wenn sie dazu dienen, das Objekt zeitgemäß zu modernisieren. Dazu gehören Sanierung von Außenputz, Wärmedämmung, Dach, Fußböden, Heizungsanlage usw. Belege für diese Kosten können Sie absetzen.
- Baumaßnahmen, die das Mietobjekt erst vermietbar machen, fallen nicht unter diese Regelung. Diese Renovierungskosten müssen Sie leider über einen Zeitraum von 50 Jahren abschreiben.
- Auch Baumaßnahmen, die der Vergrößerung eines Mietobjektes dienen, z.B. der Ausbau von Dachböden, Dachgauben, Wintergärten, fallen unter die Renovierungskosten die Sie nur langfristig abschreiben können.
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