Was Sie benötigen
- Kaufbeleg
Sie sollten stets beim Möbelkauf die Quittung aufbewahren. Sie können zwar auch einen anderen "Kaufbeleg", zum Beispiel einen Zeugen nutzen, der Verkäufer wird jedoch am ehesten den Kauf nachvollziehen können, wenn Sie ihm seine Quittung vorlegen. Nun prüfen Sie, ob Sie eine Garantie auf Möbel haben oder die gesetzliche Gewährleistung geltend machen können.
Garantie auf Möbel bei Sachmängeln einfordern
Beachten Sie, dass die Garantie auf Möbel eine unterschiedliche Dauer haben kann. Manche Hersteller geben drei Jahre Garantie und andere fünf Jahre. Dies geschieht, da die Hersteller und Verkäufer so Ihr Vertrauen in Bezug auf die Qualität ihrer Möbel gewinnen wollen.
- Prüfen Sie in Ihren Kaufunterlagen, ob Sie beim Kauf eine Hersteller- oder Verkäufergarantie auf die Möbel bekommen haben und für welchen Zeitraum die Garantie gilt. Dies ist oftmals auf der Quittung oder in den Kaufunterlagen vermerkt.
- Nun suchen Sie den Kaufbeleg heraus. Sie sollten ihn unbedingt dem Verkäufer vorlegen können, um den Kauf zu beweisen.
- Suchen Sie nun mit dem sachmangelbehafteten Möbelstück den Verkäufer auf und legen Sie die Quittung vor. Sicherlich wird er Ihnen schnell weiterhelfen können, indem er den Mangel beseitigt oder Ihnen einen Wertersatz gewährt.
Die gesetzliche Gewährleistung auf Möbel geltend machen
Die gesetzliche Gewährleistung haben gilt zwei Jahre nach jedem Kauf. Die Garantie gilt zeitlich darüber hinaus und nur dann, wenn Ihnen der Hersteller oder der Verkäufer eine Garantie auf die Möbel gegeben hat. Prüfen Sie zuerst, wann Sie die Möbel gekauft haben.
- Wer ein Möbelstück kauft, hat danach zwei Jahre eine gesetzliche Gewährleistung. Entdecken Sie in dieser Zeit einen Sachmangel, so muss der Verkäufer nachbessern. Dies sollten Sie dem Verkäufer zweimal ermöglichen. Geht Ihr Möbelstück danach wieder kaputt, so können Sie vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
- Beachten Sie, dass die Gewährleistung auf Möbel nichts mit der Garantie auf Möbel zu tun hat. Der Verkäufer und der Hersteller entscheiden selbst, ob sie eine Garantie auf Möbel über die Gewährleistung hinaus geben möchten. Die Gewährleistung haben Sie jedoch in jedem Fall.
- Im ersten halben Jahr gilt die Vermutung, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war. Nach dem ersten halben Jahr müssen Sie beweisen, dass Sie den Mangel nicht verursacht haben.
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