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So gelingt der Umtausch ohne Verpackung
Möchten Sie eine Sache ohne Sachmangel umtauschen, liegt dies in der Kulanz des Verkäufers. Häufig wird ein Umtausch ohne Verpackung abgelehnt mit dem Argument, dass der Verkäufer die Ware nicht weiterverkaufen kann.
- Bewahren Sie nach jedem Kauf für zwei Wochen die Packung auf. In dieser Zeit sollten Sie sich überlegen, ob Sie das Produkt behalten wollen. Der anschließende Umtausch der Ware ohne Verpackung, ohne dass diese defekt ist, liegt in der Kulanz des Verkäufers. Der Verkäufer muss die Ware nicht umtauschen.
- Heben Sie unbedingt den Kassenbon auf. Bitten Sie den Verkäufer, die Sache ohne Verpackung umzutauschen, falls Sie sie schon weggeworfen haben. Bleiben Sie hierbei stets freundlich.
Wissenswertes über Umtausch und Gewährleistung
Haben Sie eine Sache gekauft, die kaputt gegangen ist oder einen Sachmangel vorweist, können Sie die Gewährleistungsrechte geltend machen. Hierzu müssen Sie lediglich den Kauf belegen können, bestenfalls durch eine Quittung.
- Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Sie hierzu die Packung benötigen. Sie können die mangelhafte Ware einfach zu dem Verkäufer bringen und er entscheidet dann, ob er neu liefern oder nacherfüllen will. Hat er zweimal vergeblich nacherfüllt, entscheiden Sie, ob Sie zurücktreten oder ob der Preis gemindert wird. Im Falle der Minderung müssen Sie sich mit dem Verkäufer auf einen neuen Preis einigen.
- Diese Rechte haben Sie gesetzlich und unabdingbar zwei Jahre lang nach dem Kauf einer Sache. Sie können Ihre Gewährleistungsrechte jederzeit ohne Verpackung geltend machen.
- Ein Umtausch hat immer unverzüglich nach dem Kauf zu geschehen. Oftmals geben Verkäufer aus Kulanz ein vierwöchiges Umtauschrecht. Sie können dann nur ohne die Verpackung umtauschen, wenn der Verkäufer dies akzeptiert. Sie haben kein Recht auf diesen Umtausch ohne Verpackung, es liegt in der Kulanz des Verkäufers.
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