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Reisen bei Krankschreibung - Beachtenwertes

Eine Reise kann auch der Genesung dienen.
Eine Reise kann auch der Genesung dienen.
Reisen während einer Krankschreibung ist nicht per se "verboten" bzw. Sie müssen in einem solchen Fall als Arbeitnehmer nicht automatisch mit einer Abmahnung rechnen. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Reise die Genesung gefährden könnte oder nicht sogar förderlich ist.

Auch im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Deutschland zunächst Anspruch auf Weiterzahlung ihres Lohnes bzw. Gehaltes. Im Gegenzug trifft sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz jedoch auch die Verpflichtung, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sofort mitzuteilen und bei einer längeren Dauer als drei Tagen ein ärztliches Attest vorzulegen - wenn der Arbeitgeber dies nicht sogar früher verlangen sollte.

Bei einer Krankschreibung reisen

  • Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet zunächst einmal nur, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten. Dies heißt jedoch nicht, dass er nun auch gezwungen ist, die Zeit der Erkrankung zu Hause bzw. im Bett zu verbringen.
  • Kleinere Gänge zur Apotheke oder zum Einkaufen sind unproblematisch, vor allem dann, wenn sie niemand sonst erledigen kann. Auch ein Spaziergang im Wald oder ein Tagesausflug muss nicht zu Problemen führen, wenn Sie damit die Genesung ersichtlich nicht gefährden oder sogar noch fördern.
  • Wer bei einer Krankschreibung jedoch eine längere Reise unternehmen möchte, sollte dies sicherheitshalber zuvor mit seinem behandelnden Arzt und unter Umständen auch mit dem Arbeitgeber klären. Wenn die Reise beispielsweise an einen Kurort geht, um sich dort richtig zu erholen, wird nicht viel dagegensprechen.

Das Vertrauensverhältnis nicht gefährden

  • Wer während einer gemeldeten und bescheinigten Arbeitsunfähigkeit beim lustigen Kneipenabend mit reichlichem Alkoholkonsum angetroffen wird, der muss sich nicht wundern, wenn ihm eine Abmahnung ins Haus flattert. Denn die Arbeitsunfähigkeit ist natürlich kein Freibrief dafür, nun alles zu tun, was auch sonst Spaß macht.
  • Auch ein eher anstrengender Städtetrip wird der Erholung eher nicht förderlich sein. Solche Reisen sollten Sie daher bei Arbeitsunfähigkeit tunlichst unterlassen.
  • Sie sollten sich zudem fragen, inwieweit Sie das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber riskieren, wenn Sie ohne Rücksprache bei einer Krankschreibung für längere Zeit in den Urlaub fahren. Auch wenn der Urlaub der Genesung dienen soll, kann dies den Eindruck erwecken, dass Sie die Krankschreibung ausnutzen.
  • Bevor Sie daher Freizeitaktivitäten oder Reisen planen, sollten Sie sich einmal in die Rolle des Arbeitgebers versetzen und sich fragen, wie das entsprechende Verhalten auf Sie selbst wirken würde. 

Reisen ist bei einer Krankschreibung nicht von vornherein ausgeschlossen. Maßgebliches Kriterium ist jedoch, ob die Reise der Genesung dienen soll oder diese nicht sogar gefährden könnte. 

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