Krank und dann Urlaub geplant
- Sind Sie Arbeitnehmer und haben einen Urlaub gebucht, ist das zunächst sehr schön für Sie. Sind Sie jedoch vor dem Urlaub krank, dann sollten Sie sich keinesfalls krankschreiben lassen oder sich krankmelden, wenn Sie den Urlaub antreten wollen.
- Sie können, bevor Sie den Urlaub antreten, einen Arzt aufsuchen und ihn fragen, ob es mit Ihrer Genesung vereinbar ist, dass Sie verreisen. Stimmt der Arzt zu, können Sie Ihren Urlaub antreten. Verreisen Sie nicht, wenn der Arzt nicht zustimmt.
- Halten Sie sich dann im Urlaub an die Hinweise Ihres behandelnden Arztes. Haben Sie beispielsweise eine Bein- oder Fußverletzung, können Sie nicht Skifahren.
- Beachten Sie: Wenn sie trotz Krankmeldung Ihren Urlaub antreten, kann sich Ihre Erkrankung verschlimmern. Dies ist für Ihren Arbeitgeber sogar ein Grund, Ihnen fristlos zu kündigen, sollte Ihnen Ihr Arzt von dem Urlaub abgeraten haben. Sie sollten es nicht darauf anlegen und Ihren Urlaub in diesem Fall verschieben oder absagen. Sie sind durch den Arbeitsvertrag verpflichtet, alles zu unterlassen, was Ihre Genesung gefährdet. Für diesen Fall sollten Sie stets eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Verhaltenshinweise, wenn Sie im Urlaub krank werden
- Werden Sie erst im Urlaub krank, dann sollten Sie sich in ärztliche Behandlung begeben. Hierzu sollten Sie dann eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Ihnen entstehen sonst sehr hohe Behandlungskosten, die Sie selbst tragen müssen.
- Kontaktieren Sie noch vor Ort Ihren Arbeitgeber und schicken ihm die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu. Ihr Arbeitgeber weiß dann, dass Sie Ihren Urlaub nicht nutzen können, da Sie krank sind.
- Die verlorenen Urlaubstage werden Ihnen gutgeschrieben und Sie können diese Urlaubstage erneut nutzen.
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