Steuerschulden sind zu bestimmten Terminen fällig. Versäumen Sie einen Zahlungstermin, schickt Ihnen das Finanzamt zunächst eine Mahnung und kündigt nach 14 Tagen die Vollstreckung an. Spätestens jetzt sollten Sie handeln. Ihre Chance besteht darin, dass Sie eine Ratenzahlung erreichen.
Finanzamt vollstreckt, wenn Sie nichts unternehmen
- Unternehmen Sie nichts, riskieren sie, dass Ihr Finanzamt Ihre Girokonten pfändet. Sie müssen wissen, dass der Fiskus Zugriff auf alle Konten in Deutschland hat.
- Am besten ist es, wenn Sie persönlich zu Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt gehen und Ihre Situation vortragen, aus der sich Ihre Zahlungsschwierigkeiten ergeben. Andernfalls schildern Sie Ihre Situation schriftlich. Allerdings wissen Sie dann nicht, ob Sie erfolgreich sein werden, und müssen weiterhin mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.
Beantragen Sie die Stundung Ihrer Steuerschuld
- Beachten Sie, dass dem Finanzamt im Gesetz ein enger Handlungsrahmen vorgegeben ist. So kann der Fiskus Steuerschulden ganz oder teilweise stunden, wenn deren Einziehung für Sie eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Sie müssen die Stundung ausdrücklich beantragen.
- Es ist Ihre Aufgabe, dem Sachbearbeiter persönliche oder sachliche Stundungsgründe darzulegen. Als sachlichen Stundungsgrund können Sie beispielsweise anführen, dass Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihrer Steuerschuld mit der Erstattung einer anderen Steuer rechnen dürfen und beide Forderungen verrechnet werden können.
Ratenzahlung aus persönlichen Stundungsgründen
- Als persönlichen Stundungsgrund können Sie ihre wirtschaftliche Situation und die damit verbundenen Liquiditätsprobleme anführen. Beachten Sie aber, dass der Fiskus von Ihnen erwartet, dass Sie alles tun, um Ihre Steuerschuld zu bezahlen. Notfalls müssen Sie auch einen Kredit aufnehmen oder Ihr Haus beleihen.
- Daher müssen Sie Ihre wirtschaftliche Situation so schildern, dass klar wird, dass Sie derzeit unmöglich Zahlung leisten können. Sie müssen erklären, dass Sie derzeit auch nicht kreditwürdig sind.
- Vorteilhaft ist, wenn Sie dem Finanzamt eine Sicherheitsleistung anbieten können. Dies kann die Übergabe eines Kfz-Briefes oder eine Grundschuld sein.
Beachten Sie auch Ihren Handlungsrahmen
- Vorteilhaft ist ebenso, wenn Sie eine Ratenzahlung anbieten. Die Steuerschuld sollte dann in spätestens sechs Monaten getilgt sein. Beachten Sie, dass bei größeren Beträgen die Zustimmung der Oberfinanzdirektion erforderlich ist.
- Beachten Sie, dass es auf die Art der Steuerschuld ankommt. Haben Sie als Selbstständiger Umsatzsteuern vereinnahmt und diese für sich selbst verbraucht, wird Ihnen das Finanzamt vorwerfen, dass Sie die Umsatzsteuer nur treuhänderisch vereinnahmt und Ihre Situation selbst verschuldet haben.
- Haben Sie auf Ihre Einkommensteuer Vorauszahlungen geleistet und ergibt sich aufgrund des Einkommensteuerbescheides eine Nachzahlung, werden Sie es leichter haben, eine Ratenzahlung zu verhandeln.
- Sie sollten überlegen, ob Sie laufende Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer oder Einkommensteuer aufgrund Ihrer veränderten Einnahmesituation nach unten anpassen können.
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