Sie müssen bei der GEZ bezahlen
- Wenn Sie eine eigene Wohnung haben und ein Rundfunkgerät, einen Fernseher oder auch nur einen Computer betreiben, müssen Sie sich für die Bezahlung Ihrer Rundfunkgebühren für die GEZ einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung besorgen. Bei der Erstellung dieses Antrags sollten Sie schon alles genau ausfüllen, auch wenn Sie mehrere Geräte in Ihrer Wohnung haben.
- Sollten Sie etwas absichtlich verschweigen und wird Ihnen nachgewiesen, dass Sie auch noch andere Geräte außer den angegebenen betreiben, kann dies unangenehme Folgen für Sie haben. Jedenfalls kommt es dann auf Ihre Einsichtigkeit und die Gnade des Kontrolleurs an, damit Sie mit einem blauen Auge davonkommen.
Hören Sie in Ihrem Zweitwohnsitz Radio
- Wenn Sie außerhalb Ihrer Wohnung Radio hören oder den Fernseher einschalten, kommt es immer auf den Ort an. Bewegen Sie sich in einem Hotel und stellen zur Entspannung das Radio oder den Fernseher an, dann brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen über die Gebühren bei der GEZ, da in diesem Fall der Besitzer des Hotels bei der GEZ verantwortlich ist.
- Haben Sie jedoch einen fest stehenden Wohnwagen auf einem Campingplatz oder besitzen Sie ein Wochenendhaus, so müssen Sie für die hier befindlichen Geräte ebenfalls Ihre Gebühren bei der GEZ entrichten. Selbst wenn Ihnen der Zweitwohnsitz nicht selbst gehört und Sie diese Wohnung gemietet haben, kommen Sie um die Bezahlung der Rundfunkgebühren nicht herum, da Sie im Falle der Anmietung der Besitzer der Wohnung sind.
- Für Ihre Zweitwohnung müssen Sie nochmals einen Antrag ausfüllen, indem Sie im Kopf des Antrags das bereits vorgemerkte Feld Zweitwohnsitz ankreuzen. Dann tragen Sie alle in der Zweitwohnung vorhandenen Geräte ein und senden den Antrag dann unterschrieben an die GEZ.
Lassen Sie es lieber nicht so weit kommen, dass man Ihnen Schwarzsehen unterstellt, denn dann wird es richtig teuer. Zahlen Sie lieber bei der GEZ Ihre Gebühren auch für Ihren Zweitwohnsitz.
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