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Private Rentenberater - darauf sollten Sie achten

Rentenberater bietet Optimierungsberatung.
Rentenberater bietet Optimierungsberatung.
Sie können eine öffentlich-rechtliche Rentenberatung kostenlos bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der jeweiligen gesetzlichen Rentenversicherungsträger erhalten. Ist Ihnen mehr an einer Optimierungsberatung und Information zu speziellen Themen gelegen, wenden Sie sich besser an einen privaten Rentenberater.

Wenn Sie auf jemand treffen, der sich privater Rentenberater nennt, dann sollte diese Person eine Erlaubnis für diese Tätigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, bis 2008 Rechtsberatungsgesetz, besitzen. Die Erlaubniserteilung vor und nach 2008 geht mit Unterschieden für bestimmte Befugnisse einher.

Was ist ein privater Rentenberater?

In den Ausführungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes wird die Berufsbezeichnung Rentenberater als besonders geschützt genannt. Diese Berufsbezeichnung oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung darf nur von entsprechend amtlich registrierten Personen geführt werden. 

  • Konkret heißt das: Wer glaubt, umfassendes Wissen über Rentenfragen und damit in Zusammenhang stehende Probleme zu besitzen, ist nicht gestattet, sich als "Rentenberater" auszugeben.
  • Das gilt in gleicher Weise für solche Personenkreise, die mit Einkommensabsicht (gewerbsmäßig) Altersvorsorgeprodukte, wie zum Beispiel private Rentenversicherungen, vermarkten.
  • Allerdings treffen Sie mitunter Personen, die unglücklicherweise auch die Versichertenberater der gesetzlichen Sozialversicherungsträger als Rentenberater bezeichnen. Aus Sicht des Gesetzgebers geht das nicht. 

Was können Sie an Leistungen erwarten?

Private Rentenberater mit einer Zulassung ab Juli 2008 (registriert im Rechtsdienstleistungsregister) können Sie auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, im Bereich soziales Entschädigungsrecht sowie des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts beraten.

  • Dabei muss es immer einen Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie einer berufsständischen und betrieblichen Versorgung geben. Wer eine Alterlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügt, hat meist weitergehende Befugnisse.
  • Private Rentenberater sind ausgebildete und erfahrene Spezialisten, die die wechselseitigen Beziehungen im Sozial-, Versicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht genau kennen. Sie bearbeiten und prüfen für Sie Rentenanträge, Kontenklärungen sowie neue und uralte Rentenbescheide.
  • Sie kümmern sich in Ihrem Namen um Widersprüche und Klagen gegen die gesetzliche Rentenversicherung oder andere Sozialleistungsträger. Sie können sich auch an einen Rentenberater wenden, wenn es um Schwerbehinderten-Anerkennung, Pflegestufen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

Im Falle eine Falschberatung oder sonstiger Pflichtverletzungen kann der Berater durch Sie haftbar gemacht werden. Ihn schützt dabei eine Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall (Mindestversicherungssumme 250.000 Euro).

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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