Rentner, die bei einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse versichert sind, zahlen Beiträge zwar selbst. Doch müssen Sie sich nicht um die technischen Details kümmern. Alles erfolgt automatisch durch den Rentenversicherungsträger.
Gesetzliche Rente und private Krankenversicherung
Sind Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert, bezahlen Sie auch nach Beginn von Rentenzahlungen Ihre Prämien wie bisher. Ihre Beiträge zahlen Sie eigenverantwortlich an Ihr Versicherungsunternehmen.
- Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem jeweiligen Tarif, der für bestimmte Gesundheits- und Pflegerisiken die Absicherung übernimmt. Einkommen spielen für die Berechnung keine Rolle.
- Erhalten Sie Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ist ein Zuschuss vom jeweiligen Rentenversicherungsträger möglich. Ausgezahlt erhalten Sie ihn gemeinsam mit der Rente.
- Ein Anspruch auf Beitragszuschuss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das von Ihnen gewählte Krankenversicherungsunternehmen muss der Aufsicht eines Staates unterliegen, welches Europarecht anwendet. Während es auf den Umfang des abgeschlossenen Tarifes oder Versicherungsschutzes nicht ankommt.
- Akzeptiert werden Tarife der privaten Krankenversicherung, die die ambulante oder stationäre Heilbehandlung (wahlweise Krankenhaustagegeld), zahnärztliche Behandlung, Kosten für Arznei, Heil- und Hilfsmittel einzeln oder insgesamt einschließen.
Zuschuss mit Rentenantragsstellung beantragen
- Den Zuschuss gibt es nicht automatisch. Ihn müssen Sie beantragen. Wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen, können Sie das gleich mit erledigen. Entsprechende Felder gibt es dafür.
- Die Zuschusshöhe ergibt sich aus dem üblichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse und Ihrer Rente. Sie erhalten den halben Betrag des allgemeinen Beitragssatzes (gemindert um 0,9 Beitragssatzpunkte) auf der Grundlage des Zahlbetrages Ihrer Rente.
- Im Höchstfall erreicht der Rentenzuschuss die Hälfte Ihrer realen Beitragsaufwendungen. Bei rechnerischer Betrachtung liegt er bei rund 7,3 Prozent Ihrer Rente.
Als privat versicherte Rentner beachten Sie, dass Sie neben der privaten Krankenversicherung eine Pflegeversicherung besitzen müssen. Sie erhalten vom Rentenversicherungsträger keinen Zuschuss für Pflegeversicherungsbeiträge.
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