Das Berufsbild als unabhängiger Rentenberater
- Als unabhängiger Rentenberater sind Sie vor allem eins: Ein unabhängiger Vertreter, der sich um die Interessen seiner Mandanten kümmert. Sie müssen dabei unter anderem besonders kundig im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch der gesetzlichen Unfallversicherung und allgemeinen Thematik des Sozialversicherungsrechts sein.
- Generell ist es dafür notwendig, dass ein unabhängiger Rentenberater die Rechtsgrundlagen der Sozialversicherungen kennt und anzuwenden weiß. Aber nicht nur das: Es ist für den Rentenberater zwingend erforderlich, sich im Sozialversicherungsbereich bestmöglich auszukennen. Dazu gehören auch die Verwaltungsverfahren und sozialgerichtliche Themen.
- Der Vorteil eines solchen Beraters liegt auf der Hand: Er ist nicht nur am Abschluss eines Vertrages interessiert, sondern bietet eine umfassende Beratung und Betreuung, die Durchsetzung von Ansprüchen und vieles mehr. Auch wenn es für Sie um eine individuelle Altersvorsorge geht, sind Sie hier richtig.
- Um zu gewährleisten, dass nur fachkundige Personen als unabhängige Rentenberater tätig werden, muss eine so genannte Sachkunde nachgewiesen werden. Jeder, der als unabhängiger Rentenberater tätig werden möchte, muss dafür sowohl die praktische als auch theoretische Sachkunde nachweisen. **Text zum Link: Mehr Informationen über den Sachkundenachweis**
- Mit Aufnahme Ihrer Tätigkeit ist ein unabhängiger Rentenberater auch im Rechtsdienstleistungsregister registriert, so dass Sie als Kunde jederzeit überprüfen können, ob es sich bei Ihrem Gesprächspartner tatsächlich um einen unabhängigen Rentenberater handelt. Dafür müssen Sie alle Berufsvorschriften erfüllen.
- Unabhängige Rentenberater erhalten keine Provision, wie es die meisten Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler im Bereich der Altersvorsorge tun. Seine Vergütung richtet sich stattdessen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Die Abgrenzung eines privaten Versicherungsvermittlers zum unabhängigen Rentenberater
- Im Gegensatz zum unabhängigen Rentenberater sind Altersvorsorgespezialisten von Versicherungen und Versicherungsmaklerunternehmen vor allem im Bereich der Erstberatung, Vertragsanbahnung und Vertragsverwaltung tätig. Eine Rechtsberatung findet hier ausdrücklich nicht statt.
- Auch im Bereich der Altersvorsorgespezialisten gibt es einen Sachkundenachweis und eine Registrierungspflicht, jedoch finden Sie hier vor allem eine Beratung im Bereich der privaten Vorsorge. Die besondere Kenntnis der Sozialversicherungen ist hier nicht gegeben.
- Die Bezahlung der Vermittler und Versicherungsmakler ist hingegen meist eine andere. Während es auch eine immer weiter wachsende Zahl an Honorarberatern gibt, die für einen festen Stundenlohn für Sie tätig werden, arbeiten die meisten Vermittler in diesem Bereich noch auf Provisionsbasis. Sie erhalten also für die Vermittlung von privaten Altersvorsorge- und Rentenversicherungen eine Provision von der jeweiligen Gesellschaft.
- Vor allem bei gebundenen Vermittlern ist es wichtig, dass Ihnen klar ist, dass der Vermittler vor allem im Auftrag des Versicherungsunternehmens tätig ist und daher auch auf Seiten der Gesellschaft einzuordnen ist. Ein unabhängiger Rentenberater auf der anderen Seite ist auf Seiten seines Mandanten einzuordnen, vergleichbar mit einem Anwalt oder Steuerberater.
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