Was Sie benötigen
- Verwaltungsgebühr
Private Adressen sind bei den Meldebehörden verzeichnet
- Wer jemanden sucht und nur die letzte aktuelle, private Adresse hat, kann sich an die Meldebehörden wenden und die neue Anschrift erfragen. Diese Suche ist sehr effizient, wenn die vermisste Person Ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet hat.
- Beachten Sie, dass in Deutschland die Meldepflicht gilt. Das heißt, dass jeder der seinen Wohnsitz wechselt, sich unverzüglich innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei dem örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bezirksamt anmelden muss. Hierzu muss man seinen Personalausweis mitnehmen, damit die private Adresse dort verzeichnet werden kann.
- Sie werden dann darüber hinaus im Einwohnermeldeverzeichnis registriert und können von anderen Personen gefunden werden.
So erfragen Sie die private Adresse beim Einwohnermeldeamt
- Wer eine Person sucht, die unbekannt verzogen ist, wendet sich an das Einwohnermeldeamt, bei dem diese Person zuletzt angemeldet war.
- Sie können dann einen formlosen Antrag stellen und die private Adresse erfragen.
- Hierzu geben Sie den vollen Namen der gesuchten Person an, Ihre letzte bekannte Adresse und das Geburtsdatum.
- Fragen Sie nach einem aktuellen Auszug aus dem Melderegister über die gesuchte Person.
- Beachten Sie, dass Sie eine Gebühr entrichten müssen, um den Auszug aus dem Melderegister zu erhalten. Die Kosten betragen ca. 8 bis 13 Euro. Die genaue Höhe ist von Stadt zu Stadt leicht variabel.
- Grundsätzlich dauert die Bearbeitungszeit mindestens eine Woche.
- Sie können auch persönlich zu dem jeweiligen Einwohnermeldeamt gehen und Ihr Anliegen dort vortragen. Man wird Ihnen dann unverzüglich weiterhelfen.
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