Sie müssen wissen, was Sie tun. Wenn Sie privat Geld verleihen, haben Sie Ihre Gründe. Sichern Sie sich trotzdem ab.
Nicht nur Philanthropen verleihen Bares
- Bedenken Sie: Wenn Sie privat Geld verleihen, tun Sie dies aus freundschaftlichen oder verwandtschaftlichen Gründen heraus. Bekanntlich hört bei Geld manche Freundschaft auf. Riskieren Sie Ihre Beziehung oder gar den Familienfrieden nicht wegen Geld. Zumindest sollten Sie sich deshalb schriftlich absichern.
- Grundsätzlich werden Sie privat Geld wohl nur verleihen, wenn Sie die halbwegs sichere Rückzahlung erwarten dürfen oder eben helfen wollen. Da das Thema dieses Textes Ihre Absicherung zum Ziel hat, sollten Sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers zumindest in der Perspektive abschätzen können.
Auch privat schriftlich alle Absprachen festhalten
- Eine mündliche Vereinbarung ist zwar auch gültig, lässt sich aber im Streitfall selten nachweisen.
- Texten Sie eine kurze Vereinbarung. Schreiben Sie Ihre Personalien hinein, die Höhe des geliehenen Betrages und das Datum der Rückzahlung.
- Erwarten Sie Zinsen, müssen Sie diese beziffern.
Zinsen auf Geld können steuerpflichtig sein
- Bedenken Sie, dass auch Zinszahlungen steuerpflichtig sein können, wenn Sie privat Geld verleihen, und zwar dann, wenn der Darlehensnehmer die Zinsausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von seiner Einkommensteuer absetzen möchte.
- Gehen Sie davon aus, dass die Steuer auf Zinseinkünfte aus Privatkrediten mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz berechnet wird (Niedersächsisches Finanzgericht 15 K 417/10).
Wie bekommen Sie das Geliehene zurück
- Möchten Sie, dass der Darlehensnehmer regelmäßig Teilzahlungen auf die Darlehensschuld leistet, ist dies konkret zeitlich zu vereinbaren.
- Sie müssen sich im Klaren sein, was Sie tun möchten, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung in Verzug gerät. Für diesen Fall, können Sie sich ein Kündigungsrecht vorbehalten und fristlos kündigen, wenn der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Teilzahlungen in Rückstand gerät. In diesem Fall bleibt Ihnen dann letztlich nur noch der Klageweg.
- Eine Absicherung kann darin bestehen, dass Sie vom Darlehensnehmer eine Sicherheit verlangen. Eine solche Sicherheit kann darin bestehen, dass der Darlehensnehmer seine Lohnansprüche gegen den Arbeitgeber an Sie abtritt oder Ihnen eine Grundschuld auf seine Immobilie bestellt oder einen Kfz-Brief übergibt.
- Allerdings ist es auch bei Sicherheiten so, dass Sie diese bei Zahlungsausfall verwerten müssten. Mit einer Verwertung sind immer erhebliche Umstände verbunden. Außerdem greifen Sie dann zwangsläufig in das Umfeld des Darlehensnehmers ein und dürften eine ursprünglich bestehende freundschaftliche Beziehung endgültig zerstören.
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