Das Verleihen von Geld - Darlehensvergabe
Leihen Sie einer anderen Person Geld, spricht man rechtlich nicht von einem Leihvertrag, sondern von der Vergabe eines Darlehens. Es handelt sich nur dann um eine Leihe, wenn Sie exakt denselben Gegenstand, den Sie verliehen haben, auch wieder zurückbekommen. Gesetzlich normiert ist dies in § 598 Bürgerliches Gesetzbuch. Bei Geld ist das nicht der Fall.
- Sie geben jemand anderem ein Darlehen, wenn Sie dem Darlehensnehmer kostenlos oder kostenpflichtig eine bestimmte Summe überlassen und nach Ablauf einer bestimmten Zeit Sachen „gleicher Art, Güte und Menge“ zurück erhalten. Der Unterschied zur Leihe besteht darin, dass beim Darlehen nicht genau dieselben Geldscheine, sondern nur gleiche Summe in gleicher Art zurückgegeben werden muss. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 488 Bürgerliches Gesetzbuch.
- Sie können als Privatperson entweder ein kostenloses Darlehen vergeben oder sich auf ein kostenpflichtiges Darlehen einigen. Kommt ein Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher zustande, so ist dies in der Regel kostenpflichtig für den Darlehensnehmer. Es gelten dann auch besondere Schutzvorschriften.
Einen Leihvertrag schriftlich vereinbaren
- Wer einen Leihvertrag über Geld abschließt, sollte unbedingt einen schriftlichen Vertrag ausformulieren. So vermeiden Sie, dass behauptet wird, es handele sich um eine Schenkung und kein Darlehen oder dass Höhe und Rückzahlungszeitpunkt falsch dargestellt werden.
- Sie können in dem Darlehensvertrag genau festhalten zwischen wem und über welche Summe der Vertrag zustande kommt. Wichtig ist es auch zu erwähnen, wann das Geld übergeben wird und sich den Empfang quittieren zu lassen. Der Vertrag sollte den Vertragsgegenstand „Vertrag über ein Darlehen“ genau aufführen. So vermeiden Sie Unklarheiten über den Zweck der Zahlung.
- Legen Sie die Laufzeit des Darlehens von vorneherein fest. Leihen Sie einer anderen Person für einen festgelegten Zeitraum eine Summe oder zahlen Sie die Summe in Raten über einen festen Zeitraum, sollten Sie diese Frist exakt vertraglich festlegen.
- Einigen Sie sich in dem Vertrag über die Fälligkeit der Rückzahlung und die Höhe der Rückzahlungsraten, wenn die Summe nicht auf einen Schlag zurückgezahlt werden soll. So weiß der Darlehensnehmer genau, wann die Rückzahlung fällig ist.
Ein Leihvertrag, bzw. rechtlich richtig ausgedrückt ein Darlehensvertrag, schafft für beide Vertragsseiten Klarheit. So können Sie Streitigkeiten über die Rückzahlung von vorneherein ausschließen. Haben Sie es versäumt einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, so können Sie die Zahlungen auch nachweisen, wenn Sie diese überwiesen und mit einem entsprechenden Verwendungszweck darauf hingewiesen haben, dass es sich um eine Leihe bzw. ein Darlehen handelt.
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