Welche Voraussetzungen gelten für den Polizeihauptmeister?
Um später zum Polizeihauptmeister befördert zu werden, brauchen Sie zunächst einmal eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst. In diesem Bereich sind Sie bei der Schutzpolizei, also im Wach- und Streifendienst tätig. Sie kontrollieren den Verkehr, werden bei Unfällen und Streitigkeiten zwischen Menschen herbeigerufen und sind für die Bürger Ansprechpartner auf der Wache, wo Sie auch Anzeigen aufnehmen.
Schließen Sie die Ausbildung mit einer guten Note ab, dann können Sie zum Polizeiobermeister und dann zum Polizeihauptmeister befördert werden.
Die Ausbildung bei der Polizei
Für eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst benötigen Sie in der Regel einen mittleren Bildungsabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Mit einem höheren Abschluss können Sie sich ebenfalls bewerben.
Darüber hinaus gibt es ein Mindest- und ein Höchstalter, das jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Die Mindestkörpergröße variiert ebenfalls in den Bundesländern. Erkundigen Sie sich deshalb am besten bei der Landespolizei Ihres Bundeslandes.
Ihr Führungszeugnis sollte keine Einträge aufweisen. In vielen Bundesländern ist die Voraussetzung für die Ausbildung, dass Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Auch mit einer Vorstrafe können Sie sich bewerben, allerdings werden Sie entweder abgelehnt oder müssen vor eine spezielle Kommission treten.
Wichtig für den Beruf des Polizisten sind eine gute Gesundheit und Fitness. Deshalb finden beim Auswahlverfahren eine ärztliche Untersuchung und ein Sporttest statt. Um den Sporttest zu bestehen, sollten Sie vorher trainieren, denn es ist nicht ganz einfach. Zur gesundheitlichen Eignung gehört meistens auch ein BMI im Normalgewicht.
Neben der körperlichen Eignung müssen Sie aber auch ein gutes Allgemeinwissen, Konzentrationsfähigkeit und ein gutes Gedächtnis mitbringen. Ihre kognitiven Fähigkeiten werden im Rahmen eines schriftlichen Test überprüft.
Gute Deutschkenntnisse sollten Sie ebenfalls mitbringen. Diese werden auch im schriftlichen Test beurteilt.
Ein Führerschein der Klasse B ist in einigen Bundesländern Voraussetzung. Es ist jedoch auch möglich, während der Ausbildung den Führerschein zu erwerben. Nur so sind Sie berechtigt, ein Auto zu fahren. Eine Einweisung in das polizeiliche Dienstfahrzeug, mit dem Sie später auch auf Streife gehen, erhalten Sie im Rahmen der Ausbildung.
Wenn Sie alle Tests bestanden haben, können Sie Ihre Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten beginnen, die je nach Bundesland zwei oder zweieinhalb Jahre dauert.
Die Beförderung zum Polizeihauptmeister
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Berufsausbildung können Sie nach und nach immer weiter aufsteigen, bis Sie Ihr Ziel "Polizeihauptmeister" erreicht haben. Sie werden Polizeimeister, dann Polizeiobermeister und zum Schluss Polizeihauptmeister.
Gute Karrierechancen haben Sie, wenn Sie Ihre Abschlussprüfung mit einer guten Note bestehen. Daneben spielen aber vor allem Ihre beruflichen Leistungen bei der Frage, ob und wann Sie befördert werden, eine große Rolle.
Während Ihrer Ausbildung sind Sie noch Polizeimeisteranwärter, mit bestandener Prüfung dürfen Sie sich dann Polizeimeister nennen und gehören zur Besoldungsgruppe A 7.
Die nächste Stufe ist der Polizeiobermeister, der schon häufig als Gruppenführer eingesetzt ist, ansonsten aber auch häufig als Sachbearbeiter tätig ist. Er wird nach der Besoldungsgruppe A 8 bezahlt.
Bei entsprechend guter Leistung werden Sie dann nach einiger Zeit zum Polizeihauptmeister befördert, übernehmen dann noch anspruchsvollere Aufgaben mit viel Verantwortung und bekommen dafür natürlich auch mehr Geld. Polizeihauptmeister werden nach der Besoldungsgruppe A 9 bezahlt.
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