Die Kriminalpolizei - Einstieg und Aufstiegsmöglichkeiten
Für eine Ausbildung bei der Kriminalpolizei sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich.
- Während es früher auch die Möglichkeit gab, mit einem mittleren Bildungsabschluss bei der Kriminalpolizei einzusteigen, ist dies heute nicht mehr der Fall. Der mittlere Dienst bei der Kripo wurde abgeschafft und so benötigt, wer heute zur Kriminalpolizei möchte, die Fachhochschulreife oder das Abitur. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines dreijährigen Studiums an den Polizeifachhochschulen der Länder oder der Fachhochschule des Bundes. Das Studium unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland etwas. In einigen Bundesländern gibt es eigene Studiengänge für den Polizeikommissar, der bei der Schutzpolizei tätig ist und den Kriminalkommissar, der im Kriminaldienst tätig ist, in anderen handelt es sich um ein einheitliches Studium und die Spezialisierung findet erst im Anschluss statt.
- Nach der Aufnahme in den Kriminaldienst und der Übernahme in das Beamtenverhältnis, das zunächst auf Probe, nach ein paar Jahren üblicherweise auf Lebenszeit erfolgt, beginnt ein Kripobeamter seinen beruflichen Weg als Kriminalkommissar. Er arbeitet dann bei einer der Länderpolizeien oder bei der Bundespolizei. Über die Stationen Kriminaloberkommissar und Kriminalhauptkommissar kann ein Kriminalkommissar zum Ersten Kriminalhauptkommissar aufsteigen.
Das Gehalt bei der Kripo
Kriminalbeamte sind, wie der Name schon sagt, Beamte. Ihr Gehalt nennt sich deshalb genau genommen Besoldung. Während für den einfachen Dienst die Besoldungsgruppe von A 2 bis A 5 reicht und bei den Beamten im mittleren Dienst von A 5 bis A 9, beginnt die Besoldungsgruppe im gehobenen Dienst, dem Kriminalbeamte angehören, mit A 9 und reicht bis A 13.
- Ein Kriminalkommissar steigt also mit der Besoldungsgruppe A 9 ein. Was er letztlich netto verdient, hängt jedoch davon ab, in welchem Bundesland er wohnt, wie alt er ist und welchen Familienstand er hat. Die Internetseite der Polizei Bayern nennt, Stand 2012, für einen Polizeikommissar, der die gleiche Besoldung wie ein Kriminalkommissar hat, folgendes Beispiel: Ein 24-jähriger Kommissar, ledig mit Steuerklasse I verdient in Bayern netto etwa 1886 Euro.
- Wird ein Kriminalkommissar zum Kriminaloberkommissar befördert, steigt er in die Besoldungsgruppe A 10 auf. Bei Beförderung zum Kriminalhauptkommissar gilt zunächst die Besoldungsgruppe A 11, ab einem höheren Alter A 12. Der Erste Kriminalhauptkommissar wiederum gehört der Besoldungsgruppe A 13 an. Hierfür nennt die Seite der Polizei Bayern ein ungefähres Nettogehalt von 3832 Euro für einen der Steuerklasse III angehörenden fünfzigjährigen verheirateten Ersten Kriminalhauptkommissar mit zwei Kindern.
- Ein Aufstieg und damit mehr Gehalt ist jedoch auch möglich, wenn ein Kriminalbeamter im gehobenen Dienst auf sein dreijähriges Studium noch einen Master drauf sattelt. Ein solches Studium qualifiziert für eine Tätigkeit im höheren Dienst. Dort beginnen die Besoldungsgruppen mit A 13.
Je nachdem, wie weit es ein Kriminalbeamter bringt, hat er also einige Möglichkeiten, sein Gehalt zu steigern.
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