Die Tätigkeiten des Amtsrats
Wer Amtsrat werden möchte, muss zunächst einmal die Beamtenlaufbahn einschlagen.
- Ein Amtsrat ist ein Beamter im gehobenen Dienst, der der Besoldungsgruppe A 12 angehört. Der Amtsrat kann bei der Feuerwehr ebenso arbeiten wie im Kriminaldienst, im technischen Dienst, im auswärtigen Dienst oder in der Steuerverwaltung, um einige Beispiele zu nennen.
- In allen Bereichen, in denen Beamte im gehobenen Dienst tätig sind, gibt es Amtsräte. Am bekanntesten sind vermutlich jene Amtsräte, die in der inneren Verwaltung arbeiten. Beschäftigt sein können Amtsräte sowohl bei Bundes- und Landesbehörden als auch bei kommunalen Ämtern.
- Der Amtsrat hat normalerweise Führungsaufgaben, leitet also beispielsweise Dienststellen. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem, die Arbeit seiner Mitarbeiter zu überwachen, die Dienststelle nach außen zu vertreten, die Rechtsvorschriften anzuwenden und Anträge zu bearbeiten.
So können Sie eine A-12-Position bekommen
- Wenn Sie die Chance haben möchten, Amtsrat zu werden, müssen Sie eine Tätigkeit als Beamter anstreben. Für Beamten gibt es vier Laufbahngruppen, diese sind der einfache Dienst, der mittlere Dienst, der gehobene Dienst und der höhere Dienst. Um Amtsrat werden zu können, müssen Sie im gehobenen Dienst arbeiten. Während für den einfachen Dienst der Hauptschulabschluss und für den mittleren Dienst ein mittlerer Schulabschluss ausreichen, benötigen Sie für den gehobenen Dienst in der Regel Abitur oder Fachabitur.
- Nach dem (Fach-) Abitur müssen Sie ein Studium für den gehobenen Dienst absolvieren. Dies ist an einer Fachhochschule des öffentlichen Dienstes möglich, beispielsweise an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. In diesem Fall sind Sie später im gehobenen nichttechnischen Dienst beschäftigt. Das Studium an Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes dauert normalerweise drei Jahre, Genaueres regelt jedes Bundesland individuell.
- Daneben gibt es auch noch den gehobenen technischen Dienst. Um in diesen eintreten zu können, müssen Sie in der Regel ein Studium mit Bachelor-Abschluss an einer normalen Fachhochschule absolvieren. Dies kann zum Beispiel ein Ingenieursstudium sein. Erforderlich um Beamte werden zu können, ist in solchen Fällen ein zusätzlicher Vorbereitungsdienst im öffentlichen Dienst.
- Werden Sie nach einem abgeschlossenen Studium für den gehobenen Dienst verbeamtet, starten Sie, von einigen Ausnahmen abgesehen, im Eingangsamt Ihrer Laufbahn. Dies ist für die Laufbahn im gehobenen Dienst der "Inspektor". Dahinter kann sich ein Verwaltungsinspektor, ein Zollinspektor oder auch ein Kriminalhauptkommissar verbergen. Inspektoren gehören der Besoldungsgruppe A 9 an. Über die Beförderungsstufen Oberinspektor der Besoldungsgruppe A 10 und Amtmann/Amtfrau der Besoldungsgruppe A 11, können Sie zum Amtsrat befördert werden.
- Maßgeblich für Beförderungen ist die Befähigung, darunter versteht man die Eignung und die fachliche Leistung.
Der Weg zum Amtsrat führt also normalerweise nur über ein Studium und die Verbeamtung im gehobenen Dienst.
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